| Die kommende Verdrängung gesetzlich neu geregelt

Das Urteil zum Vorkaufsrecht öffnet der Spekulation Tür und Tor
Am 9. November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer Pressemitteilung eine stadtpolitische Bombe platzen lassen: Das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten, umgangssprachlich als Milieuschutzgebiete bekannt, darf nicht mehr ausgeübt werden, wenn eine Verdrängung der Mieter*innen bloß befürchtet wird.
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