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| Frauenstreik – eine juristische Handreichung für Aktivist*innen

Februar 2019
Von Detlef Hensche

Kaum planen die Frauen, am 8. März während der Arbeitszeit für gleiche Rechte zu demonstrieren, schallt ihnen das Schreckwort des politischen Streiks entgegen. Das hat Gründe: Eine verbreitete Juristen-Meinung hält Arbeitsniederlegungen nur dann für zulässig, wenn die Gewerkschaft im Tarifkonflikt dazu aufruft. Alles andere riecht nach Aufruhr und wird mit schwerem Geschütz bekämpft. Von Parlamentsnötigung ist die Rede und von Geiselnahme der Arbeitgeber.
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