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Weimarer Verhältnisse? Rechte Gewalt im historischen Vergleich

Von Gerd Wiegel

Wir erleben eine rapide Entgrenzung rechter Gewalt. Eine Analyse der Weimarer Republik hilft, den Blick für die heutige Gefahr zu schärfen.

Von einer »Blutspur des Rechtsextremismus« sprach Innenminister Horst Seehofer (Die Welt, 22.2.20) anlässlich des rechtsterroristi­schen Anschlags von Hanau im Februar 2020. Der Täter ermordete neun Menschen mit Migrationshintergrund und erschoss anschlie­ßend seine Mutter und sich selbst. Dieses Attentat war der vorläufige Schlusspunkt einer Anschlagsserie, die 2019 begann und bei der der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke umgebracht wurde. Zudem erschoss ein Rechtsterrorist beim Versuch, ein Massa­ker in der Synagoge von Halle anzurichten, zwei Menschen und verletzte weitere zum Teil schwer (vgl. Feist/Tekin in diesem Heft).

Gewalt ist ein prägendes Kennzeichen der extremen Rechten, wenngleich nicht alle Strö­mungen selbst Gewalt anwenden oder propa­gieren. Für den historischen Faschismus war Gewalt ein Wesensmerkmal. Ein ausgeprägter Männlichkeitskult ist für die Rechte genauso kennzeichnend wie die Entmenschlichung des politischen Gegners und des antisemitisch oder rassistisch definierten Feindes. Schon da­mit ist immer die Möglichkeit des Umschlags verbaler in physische Gewalt verbunden.

Gegenwärtig lässt sich von einer rapiden Entgrenzung rechter Gewalt sprechen, deren Träger*innen und Propagandist*innen bis weit in die Mitte der Gesellschaft reichen. Gewaltbereite Akteure werden dann ermutigt, wenn sie nur auf eine schwache Reaktion des Staates und auf wenig Widerstand in der Gesellschaft treffen. Haben sie gar einen erfolgreichen (partei-)politischen Akteur an ihrer Seite, der verbale Vorlagen liefert und sie durch sprachliche Markierung der »Fein­de« anstachelt, können Gewalt und Terror schnell eine demokratiegefährdende Qualität erreichen.

Vor dem Hintergrund der Weimarer Erfah­rungen befasst sich der folgende Beitrag mit den verschiedenen Facetten der aktuellen Gewaltwelle. Kann sie den demokratischen Staat und die ihn umgebende Zivilgesellschaft nachhaltig erschüttern und sogar zerstören? Es soll weder um eine leichtfertige Gleichset­zung noch um Entwarnung gehen. Durch die Gegenüberstellung geraten vielmehr Gemein­samkeiten und Unterschiede heutiger Gefähr­dungen – auch hinsichtlich ihrer politischen Bearbeitung – genauer in den Blick.

WEIMARER VERHÄLTNISSE

Gewalt und Gewalterfahrung standen am Anfang der Weimarer Republik. Nach dem Ersten Weltkrieg, der vier Jahre anhielt und durch bis dahin unvorstellbare Gräueltaten hervorstach, konnte auch die erste Demo­kratie in Deutschland die Militarisierung in Teilen der Gesellschaft nicht überwinden. Im Gegenteil: Eine virile, chauvinistische und präfaschistische Form der Gewalt prägte den Beginn der Republik und war auch an ihrem Ende nach nur zwölf Jahren beteiligt.

Entscheidend dafür, dass die Gewalt von rechts die Grundlagen der Republik untergra­ben konnte, waren insbesondere vier Fakto­ren: erstens ihre massenhafte Verbreitung zunächst im Rahmen der republikfeindlichen Freikorps, später in Form von präfaschisti­schen paramilitärischen Massenorganisati­onen; zweitens die weitgehende staatliche Tolerierung der Gewalt von rechts durch Justiz, staatliche Sicherheitsbehörden und Teile der Politik; drittens die Durchdringung des Staatsapparates mit demokratiefeindlichen Kräften und schließlich viertens die Bereit­schaft bürgerlich-konservativer Kräfte, ein Bündnis mit dem gewaltbereiten Faschismus einzugehen.

Ein brutaler Massenterror der Freikorps zwischen 1919 und 1922 kennzeichnete den Beginn der Weimarer Republik. Der irische Historiker Mark Jones (2017, 336) beschreibt in seiner Darstellung der Gewalterfahrung der Weimarer Republik diese entgrenzte Gewalt von rechts als »Teil des Gründungsaktes der Weimarer Republik« und sieht hier Kontinuitä­ten zur faschistischen Gewalt nach 1933. Nach dem gescheiterten Kapp-Putsch entwickelte sich ein Terror von rechts, der auf die poli­tische Linke sowie auf Repräsentanten des demokratischen Staates abzielte. Die Ermor­dungen des Finanzministers Matthias Erzber­ger (1921) und des Außenministers Walther Rathenau (1922) durch die Organisation Consul waren Ausdruck des unbedingten Willens der organisierten Rechten, Republik und Demo­kratie mit allen Mitteln zu beseitigen.

Auch wenn zum Beispiel die Organisation Consul 1922 verboten wurde, hielten Teile der konservativen Eliten der Weimarer Republik ihre schützende Hand über die extreme Rechte. Die teilweise lächerlichen Urteile gegen rechte Gewalttäter kamen geradezu einer Aufforderung gleich, die Aktivitäten fortzusetzen.

Die Durchdringung des neuen Staates mit Feinden der Republik eröffnete einer militarisierten und gewalttätigen Rechten alle Möglichkeiten, sich zu organisieren, den Kampf gegen links und gegen die Demokratie auf die Straße zu tragen und ihre Ziele mit Gewalt und Terror zu verfolgen. Paramilitäri­sche und gewaltaffine Massenorganisationen der Rechten wie der Stahlhelm, der bis zu 400 000 Mitglieder hatte, wurden nicht nur geduldet, Reichspräsident Hindenburg selbst war Ehrenmitglied einer solchen Organisation.

Seit 1921 organisierte die NSDAP eine gewaltbereite paramilitärische Gruppe: die Sturmabteilung (SA), die schnell von wenigen Hundert Mitgliedern auf mehr als 10 000 Mitte der 1920er Jahre und bis 1932 auf fast 500 000 anwuchs. Dieser faschistische Kampfbund war für den größten Teil der rechten Gewalt verantwortlich und eine direkte Bedrohung für die Republik. Neben politischen Gegner*innen richtete sie sich auch gegen Jüdinnen und Juden. Sven Reichardt (2002) belegt in seiner Darstellung faschistischer Kampfbünde die Ausweitung der Straßengewalt am Ende der Weimarer Republik. Die Militarisierung der extremen Rechten hatte auch zu einer Militarisierung aufseiten der Linken geführt, was die Bilanz der Gewaltopfer in die Höhe trieb. Schließlich suchten wichtige Teile der bürgerlichen Eliten aus Wirtschaft, Politik und Militär in der Krisenphase ab 1930 nach einer autoritären Lösung, bei der sie auch vor dem Bündnis mit dem Faschismus nicht zurückschreckten.

RECHTSTERRORISMUS UND GEWALTWELLEN VON RECHTS HEUTE

Die Bundesrepublik ist nicht Weimar, und doch lassen sich aktuell Tendenzen und Ent­wicklungen ausmachen, die besorgniserregend sind und die Frage nach einer Destabilisierung der liberalen Demokratie aufwerfen. Die Geschichte rechter Gewalt und der Umgang mit ihr können hier ein Indikator sein.

Zunächst ist die Geschichte der Bundes­republik auch eine Geschichte rechtsterroris­tischer und anderer Formen rechter Gewalt (Quent u. a. 2019). Das Oktoberfestattentat 1980, die antisemitischen Morde am Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke, die tödli­chen Anschläge von Mölln und Solingen, die rassistischen Pogrome von Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und anderswo – diese Blutspur der extremen Rechten wurde jedoch über Jahrzehnte vernachlässigt und führte nicht dazu, rechte Gewalt als eine Bedrohung in der Bundesrepublik anzusehen. Erst die mit der Selbstenttarnung des NSU bekannt gewordene und 13 Jahre unaufgeklärt gebliebe­ne rassistische Mordserie einer rechtsterroris­tischen Vereinigung hat zu einer nachhaltigen Verunsicherung geführt und das Thema stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die 187 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 (vgl. Jansen et al.) blieben vom Staat und seinen Repräsentant*innen in der Regel unbeachtet, die Taten wurden entpolitisiert und die Zahlen systematisch kleingerechnet. Die Aufdeckung des NSU-Komplexes markierte insofern eine Veränderung, als jetzt der Staat und sein Han­deln – oder vielmehr Nichthandeln – stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerieten. Seit Mitte der 2010er Jahre hat sich der Charakter rechter Gewalt jedoch gewandelt, ein Wandel, der als Diversifizierung zu beschreiben ist.

DIVERSIFIZIERUNG RECHTER GEWALT

Rassistische Gewalt gegen Menschen mit Mig­rationshintergrund bildet einen Schwerpunkt der Gewalt von rechts. Deshalb überrascht es nicht, dass seit dem massiven Anstieg der Zahl der Geflüchteten 2015 auch ein massiver Anstieg rechter und rassistischer Gewalt zu verzeichnen ist. Straftaten gegen Geflüchtete, aber auch physische Angriffe, Brand- und Sprengstoffanschläge auf Unterkünfte für Asylbewerber*innen erreichten 2015/16 einen neuen Höchststand.

Wurde rechte Gewalt bisher als Phäno­men einer eng umrissenen und isolierten Gruppe am Rande der Gesellschaft definiert, so zeigt die Welle rechter Gewalt ab 2015, dass das von Staat und Sicherheitsbehörden propagierte Extremismus-Paradigma nicht mehr in der Lage ist, das Geschehen adäquat abzubilden. Mit dem Aufstieg der AfD und der Etablierung einer rassistischen Straßen­bewegung in Form von Pegida fand eine Ausbreitung rechter Gewalt über den Kreis der organisierten radikalen Rechten hinaus statt. Im Verfassungsschutzbericht 2015 heißt es, diese »fremdenfeindliche Gewalt wird auch von Personen außerhalb rechtsextre­mistischer Strukturen verübt«. Auch eine Ausweitung ihrer Ziele auf Journalist*innen, Flüchtlingshelfer*innen, Polizist*innen und Politiker*innen wird konstatiert. Weiter heißt es: »Die Anti-Asyl-Agitation schafft einen Resonanzboden für rechtsextremistische Ideologiefragmente (Enttabuisierung). Rechts­extremistische Protagonisten sind teilweise in­tegraler Teil der Proteste. Damit wird an vielen Orten ein Nährboden verfassungsfeindlicher Agitation etabliert. Der Rechtsextremismus gewinnt an Anschlussfähigkeit.« (Bundes­ministerium des Innern 2016, 40ff.)

Zahlreiche Anschläge beispielsweise gegen Flüchtlingsunterkünfte wurden in dieser Zeit von Täter*innen ohne jede organisatorische Anbindung an die extreme Rechte verübt. Damit zeigt sich ein Bild auch aktueller rechtsterroristischer Täter*innen, die ideologisch zur extremen Rechten gehören, ohne jedoch organisatorisch in diese Szene eingebunden zu sein, bzw. nur eine rein virtuelle Anbindung über das Internet haben.

Aber auch bezüglich der potenziellen Op­fer ist eine Diversifizierung und Ausbreitung rechter Gewalt in dieser Phase festzustellen. Neben den rassistisch und antisemitisch definierten »Feinden« werden nun auch die vermeintlich politisch Verantwortlichen in den staatlichen Institutionen ins Visier genom­men: Die versuchten Morde an der Kölner Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker 2015 und dem CDU-Politiker Andreas Hollstein 2017, die Brand- und Sprengstoff­anschläge auf Häuser und Autos zahlreicher Politiker*innen und schließlich der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lüb­cke 2019 stehen dafür. Das politische Attentat als Fanal spielt damit wieder eine Rolle und ist Ausdruck eines gestiegenen Selbstbewusst­seins dieser Szene, die Gewalt jetzt direkt gegen den demokratischen Staat richtet.

EINSICKERN IN STAATLICHE SICHERHEITSBEHÖRDEN

Diese ideologische und organisatorische Aus­breitung wird schlagend dadurch veranschau­licht, dass die Sicherheitsbehörden zunehmend von Anhänger*innen der extremen Rechten durchdrungen werden. Seit 2016 gibt es vermehrt Gruppen im Umfeld der extremen Rechten, die Vorbereitungen für einen mög­lichen Bürgerkrieg oder einen als »Tag X« imaginierten Umsturz treffen, zu denen auch Angehörige aus Polizei und Bundeswehr gehö­ren (vgl. Renner/Wehrhahn in diesem Heft).

Die Nähe von Angehörigen der Sicher­heitsbehörden zur extremen Rechten ist nicht neu und lässt sich in der Geschichte der Bun­desrepublik vielfach nachweisen. Mit den gene­rellen Geländegewinnen der extremen Rechten ist entsprechend auch eine Ausweitung dieses Problems in den Sicherheitsbehörden zu verzeichnen. Die konkreten Vorbereitungen auf einen »Bürgerkrieg« lassen jedoch eine neue Qualität erkennen.

Der offene Bezug oder gar der Übergang von relevanten Teilen der Angehörigen der Funktionseliten – insbesondere des staatlichen Sicherheitsapparats – zur extremen Rechten müsste als ein Alarmsignal für die Demokratie wahrgenommen werden. In Weimar waren die Feinde der Republik bis in die Spitzen des Staates hinein mit der extremen Rechten verbandelt. Davon kann in der Bundesrepublik gegenwärtig nicht die Rede sein. Eine Figur wie der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans Georg Maaßen ist jedoch Indiz für einen Konservatismus, der die Hürden zu extremen Rechten recht niedrig hält. Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer sieht die aktuelle Gewaltes­kalation der extremen Rechten entsprechend als Ausdruck einer Gefährdung der Demokratie (vgl. Heitmeyer u. a. auf LuXemburg Online).

RECHTE GEWALT DAMALS UND HEUTE: GEMEINSAMKEITEN UND UNTERSCHIEDE

Nimmt man noch einmal die oben genannten Punkte in den Blick, die die Zerstörung der Weimarer Republik durch eine gewaltbereite extreme Rechte befördert haben, so lassen sich klare Unterschiede, aber auch beunruhi­gende Tendenzen ausmachen.

1 // Extrem rechte und faschistische Massen­organisationen waren ein Kennzeichen von Weimar, mit denen politische Kämpfe immer wieder militarisiert wurden. Von solchen gewaltbereiten Massenorganisationen der extremen Rechten kann heute keine Rede sein. Die Vorstellung, der Bundespräsident könne Ehrenmitglied einer republikfeindli­chen Miliz sein, ist einigermaßen abenteu­erlich. Dennoch lässt sich eine Ausweitung rechter Gewalt über den engen Kreis einer militanten Rechten hinaus beobachten, die ganz unterschiedliche Gruppen trifft. Die Ziele der aktuellen Gewalt spiegeln dabei die Erfahrungen von Weimar: rassistisch und antisemitisch definierte »Andere«, Linke, politische Repräsentant*innen des Staates. Der Antifeminismus spielt heute eine deutlich größere Rolle. Am besorgniserregendsten ist, wie sich die Gewalt heute entgrenzt und diversifiziert. Radikalisierungen, die bis zu rechtsterroristischen Anschlägen führen, ver­laufen heute völlig anders. So kann das Video eines Täters aus Neuseeland einen Rassisten in Halle zur Tat animieren. Das Internet ist hier ein ungeheurer Beschleuniger auch für rechte Gewalt.

2 // Ignoranz, Bagatellisierung und Verharm­losung rechter Gewalt sind kennzeichnend für die Geschichte der Bundesrepublik. Zahlrei­che Urteile gegen rechte Gewalttäter*innen sind eher eine Verhöhnung der Opfer als eine Abschreckung für die Täter*innen. Und selbst dort, wo es eine gesellschaftliche und politische Anteilnahme, wie bei den Opfern der NSU-Mord- und Anschlagsserie gab, sind staatliche Sicherheitsbehörden nicht in der Lage oder nicht willens, das Netzwerk der rechten Gewalt in seinem gesamten Umfang aufzuklären. Ähnliches zeichnet sich aktuell beim Prozess zum Mord am Kasseler Regie­rungspräsidenten Walter Lübcke ab.

3 // Sympathien, Zwielichtigkeiten oder gar der Übergang von Teilen des Staatapparates zur extremen Rechten sind ein klares Alarm­signal. Auch wenn die Bundesrepublik ohne Zweifel weit von der Instabilität der Weimarer Republik entfernt ist, so zeigt die Entwicklung der letzten Jahre doch Risse und Bruchstellen. Mit der AfD hat sich eine Partei der extremen Rechten auf allen Ebenen des Parlamentaris­mus verankert. In bisher ungekannter Weise befeuert sie Ressentiments und auch Gewalt­fantasien der extremen Rechten und findet in Teilen der Sicherheitsbehörden großen Anklang. Die Zunahme der Gewaltbereitschaft auch jenseits des engen Feldes der organi­sierten radikalen Rechten und das verstärkte Einsickern einer solchen Haltung in Teile des Sicherheitsapparates sind offensichtlich auch für die politische Klasse Alarmsignale.

4 // Extreme Rechte und bürgerliche Eliten standen am Anfang und am Ende von Wei­mar gemeinsam gegen die Republik. Wäh­rend in Weimar maßgebliche Teile der Eliten aktiv an der Beseitigung von Demokratie und Republik arbeiteten, begreift die Bourgeoisie heute die Bundesrepublik und ihr politisches System als ihren Staat. Insofern fehlt der Gewalt von rechts ein zentrales Element für einen erfolgreichen Angriff auf das Funda­ment des Staates. Mit der AfD und einer in Teilen bürgerlichen rassistischen Straßen­bewegung ist die extreme Rechte jedoch anschlussfähiger gegenüber der politischen Mitte geworden. Die Zusammenarbeit von CDU, FDP und AfD in Thüringen hat gezeigt, dass vermeintliche Gräben schnell zuge­schüttet werden können.

LITERATUR