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Umkämpfter Gesundheitsschutz – gewerkschaftliche Herausforderungen in der Pandemie

Von Klaus Pickshaus

In der Pandemie erhält der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz plötzlich breite Aufmerksamkeit. Die Angst vor einer Stilllegung des Betriebs sorgte zunächst für große Kooperationsbereitschaft vieler Arbeitgeber. Für die nächste Phase droht jedoch eine Konfliktverschärfung. Keine leichte Aufgabe für die Gewerkschaften.

„Corona verlangt einen erhöhten Gesundheitsschutz,“ so schreibt es die IG-Metall in ihrer betrieblichen Arbeitshilfe im Juni 2020 (IG Metall 2020, 5). Sollte die Corona-Krise tatsächlich das oftmals nach hinten platzierte Thema priorisiert haben? Oder war dies lediglich ein Appell der Gewerkschaften, der wenig zur Realität in den Betrieben beigetragen hat? Die Situation ist differenziert. 27 Prozent der Beschäftigten arbeiten seit der Pandemie überwiegend von zu Hause – so das Ergebnis einer Online-Befragung der Hans-Böckler-Stiftung (2020, 7). Andererseits hat auch im Lockdown eine beträchtliche Zahl von Betrieben weiter produziert – mit allen Risiken. Hier spielte der Arbeitsschutz in der allerersten Phase oft keine Rolle. Aber mit der Wiederaufnahme der Produktion in sehr vielen Bereichen sind angesichts der Infektionsgefahr Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu einem betrieblichen Top-Thema geworden. Gewerkschaftliche Arbeitshilfen wie die zitierte der IG Metall waren dabei eine große Unterstützung.

Doch die Durchsetzung solcher aufwendigen Gesundheitsschutzregelungen verlief nicht überall konfliktfrei. Auf der einen Seite waren sehr viele Unternehmer zu Beginn der Wiederaufnahme der Produktion bereit, auch im Konsens mit dem Betriebsrat restriktive Gesundheitsregelungen zu vereinbaren. Die drohende Gefahr einer erneuten Schließung des Betriebs bei einer Infektion war dafür das Hauptmotiv. Der Tönnies-Skandal hat diese Wirkung noch verlängert. In anderen Fällen mussten Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte hingegen vor den Arbeitsgerichten einklagen – in der Regel mit Erfolg. So etwa bei einem bundesweit mit Filialen vertretenen Textilhandelskonzern. In erstinstanzlichen Urteilen fielen Entscheidungen, dass zahlreiche Filialen wegen fehlender Gesundheitsschutzmaßnahmen wieder geschlossen werden mussten bzw. noch geschlossene nicht wieder öffnen konnten.[1] [1] Aber auch für die Beschäftigten war die Einhaltung der notwendigen Gesundheitsregeln eine große Herausforderung.

Gewerkschaftliche Machtressourcen in der Krise

Sicherlich sind dies nur Ausschnitte einer sehr schwierigen Lage. Generell ist angesichts von über sieben Millionen Kurzarbeitenden (in der Autoindustrie 46 Prozent der Beschäftigten) die gewerkschaftliche Machtressource und Durchsetzungskraft ganz erheblich geschwächt – weitaus stärker als in der großen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09. Drohende Insolvenzen und eine massive Erhöhung der Arbeitslosigkeit verstärken die Defensivlage. Und auch die gewerkschaftliche Organisationsmacht ist durch fehlende betriebliche Präsenz im Lockdown und hierdurch bewirkte Blockaden bei der Neugewinnung und Einbindung von Mitgliedern außerordentlich schwach. Gerade diese Machtressourcen wären jedoch entscheidende Faktoren für die Sicherung eines Niveaus von “Guter Arbeit”.[2] [2]

Als hilfreich in dieser tiefen Krisensituation erwies sich allerdings eine weitere Quelle gewerkschaftlichen Einflusses: die institutionellen Machtressourcen durch die gesicherte gewerkschaftliche Mitwirkung in den sozialpolitischen Institutionen. Hierzu zählen die Gremien der staatlichen Rechtsetzung beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) ebenso wie die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften, in denen unter gewerkschaftlicher Mitwirkung Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz vor dem Corona-Virus erarbeitet wurden.

Arbeitsschutzstandards in der Pandemie sichern

Vom BMAS wurde im April 2020 ein einheitlicher Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgelegt, der Regelungen und Maßnahmen für die Betriebe definiert. Auf dieser Basis haben dann die Berufsgenossenschaften weitere branchenspezifische Regelungen erarbeitet. Die gewerkschaftlichen Handlungshilfen haben dies konkretisiert.

Im staatlichen Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe wurde das Corona-Virus in die Risikogruppe 3 („Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen“) eingestuft. In Kombination mit weiteren staatlichen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, des Ausschusses für Arbeitsmedizin usw. sind diese Vorgaben Messlatte für die betriebliche Umsetzung. In all diesen Gremien sind die Gewerkschaften an der Rechtsetzung beteiligt. Das bedeutet, dass verbindliche Regeln erarbeitet werden, die die staatlichen Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren. Dies kann durchaus als eine institutionelle Machtressource für die Gewerkschaften gewertet werden, da in dieser tiefen Krisen- und Verunsicherungssituation auf dieser Basis schon im April 2020 erste Orientierungspunkte für die betriebliche Praxis geschaffen werden konnten.

Der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vom April hatte rechtlich eher einen Empfehlungscharakter, allerdings mit starker Wirkung. In der Fortsetzung sind weitere Arbeiten an einer Corona-Regel verfolgt worden, die einen ausdrücklichen Verpflichtungsgrad besitzen soll. Auch daran haben die Gewerkschaften mitgewirkt. In gemeinsamer Abstimmung durch die staatlichen Arbeitsschutzausschüsse im Geschäftsbereich des BMAS sollte bis Ende Juli 2020 die SARS-CoV-2 Arbeitsschutz-Regel verabschiedet werden. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel wird der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS vom April in geeigneter Weise konkretisiert und der Praxis für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz zur Verfügung gestellt. Auch wenn sich der Abstimmungsprozess aufgrund der Blockadehaltung der Unternehmerverbände sehr konfliktreich entwickelte, gibt es die berechtigte Hoffnung, dass ein verbindlicher Rahmen für den Gesundheitsschutz an allen Arbeitsstätten, einschließlich dem Homeoffice als Form mobiler Arbeit, verankert werden kann. Eine Veröffentlichung und damit Inkraftsetzung ist im August 2020 geplant. Für die Gewerkschaften und die Interessenvertretungen wäre ein positives Ergebnis eine außerordentlich hilfreiche Handlungsbasis.

Die für Arbeitsschützer und Betriebsräte neue Situation besteht darin, dass das Herzstück des Arbeitsschutzgesetzes – nämlich die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung – aktuell nicht überall im Mittelpunkt stehen muss, da eine Gefährdung durch Covid-19 außer Frage steht. Allerdings sind ohne eine Gefährdungsbeurteilung die möglichen neuen Risiken einer Veränderung der Arbeitsorganisation nur unzureichend einzuschätzen. Gleichzeitig wird auch deutlich, wie mangelhaft solche Gefährdungsbeurteilungen insgesamt umgesetzt sind. Aber angesichts des Infektionsrisikos sind unmittelbare Maßnahmen entscheidend. Und hier gilt das TOP-Prinzip mit seiner Rangfolge: Technische Maßnahmen stehen unbedingt vor organisatorischen, gefolgt von personenbezogenen. Konkret bedeutet das: Technische Maßnahmen wie zum Beispiel die Installation von Trennwänden, um den geforderten Mindestabstand von 1,5 Meter zu gewährleisten, können ebenso wie größere Raumflächen zum erforderlichen Schutz beitragen. Zu organisatorischen Maßnahmen gehören eine Veränderung der Arbeitsabläufe, um das Einhalten von Sicherheitsabständen zu sichern, oder die Berücksichtigung zusätzlicher Zeitfenster, um regelmäßiges Händewaschen zu ermöglichen. Personenbezogene Schutzmaßnahmen sind eine Ergänzung, so zum Beispiel das Tragen von Schutzmasken. Hier ergeben sich Auseinandersetzungen, da aus Unternehmersicht die Verteilung von Schutzmasken kostengünstiger ist als aufwendige technische Maßnahmen oder aber die Veränderung der Arbeitsorganisation, um die Beschäftigten zu schützen. Solche arbeitswissenschaftlich abgesicherten Standards werden von den Arbeitgeberverbänden auch in der Corona-Krise attackiert. Es kündigen sich hier schon für die kommenden Monate harte Konflikte an.

Ein schwerwiegendes Defizit, das sich in der Krise noch einmal verschärft hat, sind die fehlende Kontrolle und mangelhafte Unterstützung durch die Arbeitsschutzverwaltung. Die föderal strukturierten Arbeitsschutzkapazitäten sind schon seit Langem heruntergefahren worden und widersprechen allen ILO-Vorgaben (vgl. Kohte 2015, 170 ff.). Eine effektive Kontrolle findet nicht mehr statt. Hinzu kommt, dass auf dem Höhepunkt der Corona-Krise für die Beschäftigten sowohl der staatlichen wie der berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsdienste Homeoffice angesagt war und eine betriebliche Aufsicht vollständig ausfiel. Diese Situation grenzt an Staatsversagen, da die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes seit Langem nicht mehr kontrolliert werden. Schon vor der Corona-Krise hat eine internationale Vergleichsuntersuchung konstatiert, dass Deutschland bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von 33 europäischen Staaten auf Platz zehn liegt (EU-OSHA 2019). Wenn Corona einen erhöhten Gesundheitsschutz verlangt, dann besteht noch ein enormer Verbesserungsbedarf – auf allen Ebenen.

Es drohen neue Angriffe

Dies gilt erst recht mit Blick auf die nahe Zukunft. Wenn für die erste Phase der Pandemie bei den Unternehmern aus Angst vor dem Infektionsrisiko und einer möglichen Stilllegung des Betriebs weitgehende Kooperationsbereitschaft im Gesundheitsschutz erkennbar war, so droht für die nächste Phase eher eine Konfliktverschärfung. In den Vordergrund rücken für die Unternehmer nach der großen Ausfallphase eine radikale Erhöhung aller Produktivitätspotenziale und damit aus ihrer Sicht die Abwehr aller regulativen Behinderungen. Da im Herbst 2020 möglicherweise eine dramatische Welle von Insolvenzen und damit ein Anstieg der Arbeitslosigkeit drohen, verschärfen sich die Rahmenbedingungen. Der schon in den Frühsommermonaten beginnende Druck auf arbeitspolitische Standards wird zur großen Herausforderung.

Noch bevor die akute Phase der Corona-Krise bewältigt war, legte Gesamtmetall – der Dachverband der Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie – im Mai 2020 eine Wunschliste für das Wiederhochfahren der Wirtschaft und die Zeit danach vor (vgl. Gesamtmetall 2020). Gefordert wird zunächst ein „Belastungsmoratorium“. Doch dahinter verbirgt sich eine Kampfansage an den Sozialstaat. Für nahezu alle Bereiche der Arbeits- und Sozialverfassung werden tief greifende Einschnitte gefordert. Und das in einer wirtschaftlichen Jahrhundertkrise, in der nicht weniger, sondern mehr soziale Sicherheit das Gebot der Stunde ist. Gefordert wird ein Sozialabbau in historischer Dimension: Ausweitung der Möglichkeit von Befristungen, einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit, Aufweichung der Mindestlohnregelungen, Rücknahme der Rente ab 63 und der Mütterrente I und II, Verzicht auf die umkämpfte Grundrente, Abschaffung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Die Liste ist lang und kaum ein Bereich der Sozialpolitik bleibt verschont. Hans-Jürgen Urban (2020a), geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, bezeichnet dies als ein „aggressives Kahlschlagkonzept“: “Gesamtmetall geht mit einer sozialen Kälte und sozialpolitischen Aggressivität vor, die ihresgleichen sucht.”

Kontraproduktiv und im direkten Widerspruch zur geplanten SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel sind auch die Vorschläge zum Gesundheitsschutz. Die gesetzlich fixierte Rangfolge (TOP-Prinzip) von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen in den Betrieben wird infrage gestellt.[1] [3] Stattdessen fordert Gesamtmetall „große Spielräume bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen“. Statt sich angesichts der Infektionsgefahren für die Belegschaften für einen erweiterten Gesundheitsschutz zu engagieren, sollen bewährte Standards wie zum Beispiel das erläuterte TOP-Prinzip außer Kraft gesetzt werden. Wörtlich heißt es: „Eine übertriebene Gründlichkeit oder Perfektionismus dürfen nicht im Vordergrund stehen, schließlich sind Industriebetriebe weder Labore noch Krankenhäuser.“ (Gesamtmetall 2020)

Ein weiteres Konfliktfeld zeichnet sich auf dem Gebiet der Arbeitszeit ab. Die Unternehmerverbände plädieren ebenso wie Gesamtmetall für eine noch stärkere Flexibilisierung. Eine der ersten Maßnahmen der Bundesregierung war der Erlass einer befristeten Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die es erlaubt, für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur den Arbeitstag auf bis zu zwölf Stunden zu verlängern und wöchentliche Arbeitszeiten bis zu 72 Stunden zu ermöglichen. Gerade bei Pflegekräften droht das den ohnehin schon hohen Belastungsgrad bis zur Gesundheitsgefährdung zu verstärken. Die Befürchtung, dass damit „ein landesweites Versuchslabor für die 60-Stunden-Woche einerseits und die Arbeit im Homeoffice andererseits“ entstanden ist, liegt nahe (Ferschl 2020, 57). Viele Beschäftigte im Homeoffice berichten, dass die Begrenzung der Arbeitszeit vielfach nicht eingehalten wird und zusätzlich Belastungen durch Kinderbetreuung und Sorgearbeit zu bewältigen waren. Eine „sofortige Rücknahme der 12-Stunden-Tage und eine Verkürzung der Arbeitszeit auf sechs Stunden für Pflegekräfte, insbesondere für diejenigen, die Covid-19-Patienten betreuen,“ wäre aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwingend notwendig (ebd., 59). Mittlerweile ist diese Verordnung ausgelaufen.

Womit Gewerkschaften rechnen müssen…

Mit Blick auf die weitere Entwicklung sind nüchterne Prognosen auf zu erwartende Konflikte erforderlich. Aus Sicht von Hans-Jürgen Urban werden die Konflikte um die Entwicklung von Ökonomie, Gesellschaft und Politik die Nach-Krisen-Phase prägen. Sie werden intensiv ausfallen und alle Reformkräfte werden sich aufrappeln müssen. Vor einer „romantischen Sehnsucht nach den alten Zuständen“ warnt er. Außerdem gelte: “Vorbeugende Sozialpolitik braucht bedarfsgerechte Leistungen, Ressourcenreserven und universelle Schutzsysteme. Die Institutionen der Daseinsvorsorge müssen dauerhaft vor der Sparwut geschützt und als Felder mit gesellschaftlichem Zusatznutzen anerkannt werden.” (Urban 2020b)

Im Mittelpunkt gewerkschaftlicher Kämpfe werden angesichts einer kommenden, wohl dramatischen Insolvenzwelle Arbeitsplatzerhalt und soziale Absicherungen für Arbeitslose stehen. Die Abwälzung der Conora-Krisen-Kosten wird die Verteilungskämpfe enorm zuspitzen. Zugleich bleiben ungelöste Probleme einer sozialökologischen Transformation sehr aktuell, die ebenfalls Unsicherheit und Angst um die Arbeitsplätze verstärken. Nicht zuletzt lassen gegenwärtige Entwicklungen und die Ansagen der Unternehmer erwarten, dass ein erheblicher Druck auf arbeitspolitische Standards mit neuer Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. All dies wird mit dem Druck verknüpft sein, bewährte Regelungen aufzuheben. Ohne eine gewerkschaftliche Gegenwehr und politische Mobilisierung über die Gewerkschaften hinaus bleiben die Perspektiven düster.

… und wie eine Antwort gesucht wird

Erste Ansätze gewerkschaftlicher Gegenwehr sind allerdings erkennbar: In mehreren Bezirken der IG Metall laufen seit Mai 2020 konzeptionelle Vorbereitungen für eine breite gesellschaftspolitische Kampagne zur Bewältigung der Krise. Zu den Zielen zählt, die Mitglieder und Beschäftigten in den Betrieben wieder zu erreichen und zugleich die Gewerkschaft als gesellschaftspolitische Kraft in der Öffentlichkeit wahrnehmbar zu machen.

Der baden-württembergische Bezirk formulierte schon Anfang Mai unter dem Motto „Solidarität gewinnt!“ unter anderem: „Ohne Gesundheit ist alles nichts! Wirksamer Infektionsschutz durch gute Arbeitsorganisation und strukturelle Maßnahmen. Infektionsschutz muss wirksam sein und darf nicht zu einer Verdichtung von Arbeit führen.“ (IG Metall Baden-Württemberg 2020) Darüber hinaus fordert er: „Sicherung der Beschäftigung hat oberste Priorität! Wir werden mit aller Kraft gegen Personalabbau, insbesondere Kündigungen, kämpfen.“ (Ebd.) Zweifellos sind dabei Zielkonflikte sichtbar, die in dieser Kampagne zu bewältigen sind. Grundvoraussetzung dafür ist eine Transparenz der Interessenwidersprüche und eine systematische Einbeziehung der Beschäftigten in die Aushandlungsprozesse.

Der Vorstand der IG Metall hat im Juli 2020 eine bundesweite Dachkampagne unter dem Motto #FairWandel anvisiert, mit der mehreren Anliegen Rechnung getragen werden soll: Mit dem Motto #FairWandel wird an die Kampagne des letzten Jahres angeknüpft, in der Anliegen und gewerkschaftliche Forderungen zur sozialökologischen Transformation öffentlichkeitswirksam transportiert wurden. Dies bleibt auch angesichts der Corona-Krise ein zentrales Anliegen (vgl. Gabrietz/Klein 2019, 36 ff.). Ferner soll eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gestartet werden, um auch diese gewerkschaftliche Machtressource einer Medienwirksamkeit zu nutzen.

Schließlich geht es um die Beteiligung der Mitglieder in den Betrieben, unter anderem über Befragungen zu ihren Erfahrungen mit den Krisenlasten, und nicht zuletzt darum,  die Mobilisierungschancen anhand voraussehbarer betrieblicher und regionaler Konflikte wirksam zu unterstützen. Schon jetzt häufen sich Insolvenzen und Ankündigungen von Massenentlassungen. Dabei werden Krisenregionen, die in der Regel von der Automobil- und Zulieferindustrie geprägt sind, sichtbar. In solchen Regionen können „Transformationsbeiräte“ unter Mitwirkung auch von gesellschaftlichen Bündniskräften nach Auffassung der IG Metall den sozialökologischen Umbau fördern.

Ohne breite Reformallianzen über die Gewerkschaften hinaus wird die gewerkschaftliche Kraft für all dies nicht ausreichen. Die Bündnisse der IG Metall mit Umweltverbänden, die im Rahmen der Aktionen #FairWandel im Jahr 2019 zustande kamen, sind durch Diskussionen über die Abwrack- bzw. Umweltprämie 2020 sehr belastet worden. Hans-Jürgen Urban erinnert daran, dass die Gewerkschaften vor der unumkehrbaren Notwendigkeit stehen, soziale Interessenpolitik in das Projekt einer ökologischen Transformation zu integrieren. Er schlägt deshalb vor: „Gefragt ist also eine reflektierte Bündnis-Toleranz. Natürlich darf diese Toleranz das gemeinsame Ziel der sozial-ökologischen Transformation und des Übergangs zu einem neuen Wachstums- und Entwicklungsmodell nicht konterkarieren.“ (Urban 2020c) Die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise und gleichzeitig die Herausforderung einer sozialökologischen Transformation stellen die Gewerkschaften vor enorme Aufgaben

Literatur

Hans Böckler Stiftung, 2020: Mitbestimmung, Nr. 3, Juni 2020

EU-OSHA / European Agency for Safety and Health at Work, 2019: European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (Esener 3), osha.europa.eu/en/publications/third-european-survey-enterprises-new-and-emerging-risks-esener-3/view [4]

Ferschl, Susanne, 2020: Euch die Uhren, uns die Zeit, in: Sozialismus 7-8/2020, S. 57-59

Gabrietz, Kathrina/Klein, Kerstin, 2019: #FairWandel. Für eine Industriegesellschaft, die weder Mensch noch Klima auf der Strecke lässt, in: Sozialismus 6/2019, S. 36-38

Gesamtmetall, 2020: Vorschläge für die 2. und 3. Phase der Corona-Krise, www.gesamtmetall.de/sites/default/files/downloads/gesamtmetall-vorschlaege-fuer-die-corona-krise.pdf [5]

IG Metall Baden-Württemberg, 2020: Kampagne „Solidarität gewinnt!“, Planungsstand Version 1.0, Folien vom 7.5.2020

IG Metall-Vorstand, 2020: Corona-Prävention im Betrieb. Infektionsrisiken durch Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz minimieren. Eine Handlungshilfe für die betriebliche Interessenvertretung, Juni 2020 (Update), Frankfurt a.M.

Kohte, Wolfhard, 2015: Aufsicht im Arbeitsschutz – internationale Anforderungen und Impulse, in: WSI-Mitteilungen 3/2015, S. 170–177.

Pickshaus, Klaus, 2014: Rücksichtslos gegen Gesundheit und Leben. Gute Arbeit und Kapitalismuskritik – ein politisches Projekt auf dem Prüfstand, Hamburg

Urban, Hans-Jürgen, 2020a: Zum aggressiven Kahlschlagkonzept von Gesamtmetall, hans-juergen-urban.de/zum-aggressiven-kahlschlagkonzept-von-gesamtmetall/ [6]

Ders., 2020b: Corona-Pandemie: Eine Krise als Chance zur Beschreitung neuer Wege, in: Frankfurter Rundschau Online, 19.4.2020, www.fr.de/politik/corona-pandemie-krise-chance-beschreitung-neuer-wege-13656212.html [7]

Ders., 2020c: Transformation als Bewährungsprobe. Warum eine sozial-ökologische Reformallianz eine unverzichtbare, aber schwierige Angelegenheit bleibt, hans-juergen-urban.de/transformation-als-bewaehrungsprobe-warum-eine-sozial-oekologische-reformallianz-eine-unverzichtbare-aber-schwierige-angelegenheit-bleiben/ [8]

Wulff, Manfred, 2020: FAQ: Corona-Krise aus Arbeitnehmersicht [9], in: Gute Arbeit 6/2020, S. 40.

Anmerkungen

[1] [10] Vgl. hierzu www.rolf-satzer-fbu.net/ [11] ebenso wie den Bericht des Rechtsanwalts Manfred Wulff (2020, 40).

[2] [12] Zum gewerkschaftlichen Machtressourcenansatz in einer Guten-Arbeit-Strategie vgl. Pickshaus (2014, 65 ff.).

[1] [13] Damit verstoßen die Intentionen von Gesamtmetall auch gegen gesetzliche Vorschriften, denn die Rangfolge von Maßnahmen sieht § 4 des Arbeitsschutzgesetzes genauso vor.