| Fünf kritische Kommentare zum fünften Armuts- und Reichtumsbericht

Seit 2001 werden in jeder Legislaturperiode regierungsoffiziell erstellte „Armuts- und Reichtumsberichte“ (ARB) vorgestellt. Auch in einigen Bundesländern und vielen Kommunen wurden seitdem vergleichbare Berichte verfasst. Am 12. April 2017 hat die Bundesregierung den fünften Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) verabschiedet und publiziert. In seiner Berichtskonzeption betonte das dafür verantwortliche Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass der 5. Bericht die Ansätze seiner Vorgänger fortsetzen und weiter entwickeln solle. Fortgesetzt wurde das in den ersten vier Berichten seit 2001 entwickelte Muster: Beschreibung der sozialen Situation und Entwicklung in einzelnen Lebensphasen und Analyse der sozialen Mobilität (Auf- und Abstiege). Traditionelle Analysen der Einkommens- und (weit weniger) der Vermögensverteilung ziehen sich durch alle Berichte – die Struktur und Entwicklung der ökonomischen Daten stehen im Zentrum.
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