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Rechte Gewalt in und aus Deutschland. Ein Jahrhundertproblem

Von Dominik Rigoll

Von den Morden an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht über die Verbrechen des Naziregimes bis zum rassistischen Anschlag in Hanau zieht sich eine Blutspur rechter Gewalt. Wie haben sich Form und Inhalt dieser Gewalt über die Zeit verändert?

Die Geschichte rechter Gewalt in Deutschland ist nur für die zwölf Jahre gut erforscht, in denen die nationalistische Rechte allein an der Macht war – während des Nazismus. Dass deutsche Rechte auch vor 1933 und nach 1945 systematisch Gewalt ausübten, ist zwar vielen bekannt, wurde geschichtswissenschaftlich aber ungleich seltener untersucht. Außerdem haben Historiker*innen die Rechte in der Weimarer Republik, der Hitlerdiktatur, der Bundesrepublik und der DDR bislang in der Regel getrennt voneinander erforscht.

Hier setzt dieser Essay an. Er skizziert eine hundertjährige Geschichte rechter Gewalt in und aus Deutschland, in der Opposition und an der Macht. Sie reicht von den Morden an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Februar 1919 in Berlin zu denen an Mercedes Kierpacz, Ferhat Unvar, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Păun, Said Hashemi, Fatih Saraçoğlu und Gabriele Rathjen im Februar 2020 in Hanau.

Gegen wen richtete sich rechte Gewalt? Wer übte sie aus und wer ermöglichte sie? Wie veränderte sie sich über die Zeit? Um diese Fragen beantworten zu können, analysiere ich rechte Gewalt nicht als »rechtsextrem« oder »rechtsradikal«, sondern als nationalistisch (vgl. hierzu Rigoll/Müller 2020).

RECHTE GEWALT ALS NATIONALISTISCHE GEWALT

Das Phänomen, das heute als »Rechtsextremis­mus« oder »Rechtsradikalismus« bezeichnet wird, entstand in den ersten Jahren der Weimarer Republik. In dieser Periode formier­te sich eine nationalistische Bewegung, die eine »nationale Diktatur« und eine »nationale Volksgemeinschaft« in einem »Großdeutschen Reich« propagierte. Wie die sozialistische Lin­ke war und ist auch die nationalistische Rechte, die sich seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht nur in Deutschland herausgebildet hatte, alles andere als homogen. Bis heute umfasst sie Nationalist*innen, die sich »nationalkonser­vativ« und »nationalliberal« nennen, ebenso wie Rechte, die sich als »nationalsozialistisch«, »völkisch« oder »identitär« bezeichnen. Das Wort »völkisch« war 1870 eingeführt worden, um das Lateinische »national« zu ersetzen.

Die Gewaltakte, die nationalistische Rechte praktizierten oder propagierten, zielten entweder auf eine Veränderung der national­staatlichen Ordnung oder auf eine andere Zusammensetzung der Bevölkerung ab. Neben einer ordnungspolitischen Funktion kam nationalistischer Gewalt also häufig auch eine biopolitische Funktion zu.

Der »Nationalstaat« sollte durch die geziel­te Ausschaltung von Gegner*innen im linken, liberalen und zum Teil auch konservativen Lager und durch die Eroberung und Koloni­sierung von Territorien umgestaltet werden, die (vermeintlich) Slaw*innen, Jüd*innen oder People of Color bewohnten. Der Zusam­menhalt des »Nationalvolks« sollte durch die Diskriminierung von »Fremden«, »Kranken«, »Perversen« und »Asozialen« gestärkt werden. Bis heute richtet sich rechte Gewalt in und aus Deutschland gegen diese Gruppen.

NATIONALISTISCHE GEWALT ALS ORDNUNGS- UND BIOPOLITIK

In den zwölf Jahren, in denen die nationalisti­sche Rechte an der Macht war, nutzte sie den Staatsapparat, um ihr ordnungs- und biopoli­tisches Programm gewaltsam durchzusetzen. Zum einen vertrieb, internierte und ermordete sie Zehntausende ihrer politischen Gegner, zuerst in Deutschland, dann in den besetzten Gebieten. Zum anderen organisierte sie den Massenmord an »Kranken« sowie die Ermor­dung von Jüdinnen und Juden, Sinti, Roma, Pol*innen und Sowjetbürger*innen in den von der »Volksgemeinschaft« zu kolonisierenden Gebieten.

In Zeiten der Opposition, also vor 1933 und nach 1945, zählen Attentate auf Menschen aus dem linken und liberalen, aber auch konservativen Lager, die sich der Rechten in den Weg stellten, zu den bekanntesten Erschei­nungsformen rechter Gewalt: von den Morden an Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und Wal­ther Rathenau in der Weimarer Republik über den Mord an Franz Oppenhoff, der 1944 von den Amerikanern als Aachener Bürgermeister eingesetzt und im März 1945 vor seinem Haus erschossen wurde, bis hin zu den Attentaten auf Rudi Dutschke 1968 und Henriette Reker 2015 oder dem Mord an Walter Lübcke 2019.

Viele Opfer der politischen Attentate in der Weimarer Republik waren Juden. Hier flossen nationalistische Ordnungs- und Biopolitik ineinander, genau wie bei der die Gewalt legitimierenden Propaganda vom »jüdischen Bolschewismus«. So ging es bei dem Mord an dem jüdischen Verleger Shlomo Lewin 1980 und bei dem Anschlag auf das Grab von Heinz Galinski 1998 nicht nur um Antisemitismus: Beide waren auch deshalb verhasst, weil sie lauter als andere vor rechter Gewalt warnten.

Ermordet oder mit dem Tod bedroht wurden und werden schließlich Menschen, die rechte Gewalt dokumentierten und analysier­ten, so in den 1920er Jahren der bayerische USPD-Politiker Karl Gareis. Nach 1945 waren es engagierte Entnazifizierer wie Eugen Kogon und Fritz Bauer, der übrigens auch gegen rech­te Paramilitärs ermittelte. Angegriffen wurden außerdem Gedenkstätten und beispielsweise die Wehrmachtsausstellung. Heute richten sich Drohungen gegen Anwält*innen von Opfern rassistischer Übergriffe, wie Seda Başay-Yıldız, aber auch gegen »Verräter« in den eigenen Reihen, die Informationen über geheime Strukturen oder Waffendepots weitergeben.

Schaut man sich an, wer seit 1919 in Deutschland oder in besetzten Gebieten ­nationalistische Gewalt ausübte, sind es meist Angehörige vigilantischer Strukturen – also von Organisationen und Netzwerken, die be­haupten, Polizei und Justiz bei der Herstellung von »Ruhe und Ordnung« zu unterstützen.

RECHTSVIGILANTISMUS WIRD VERSTAATLICHT

Der rechte Vigilantismus entstand 1918, als die nationalistische Rechte durch die Novem­berrevolution erstmals seit ihrer Entstehung im Kaiserreich von der politischen Macht verdrängt worden war. Entmachtete und gedemütigte Militärs, die wegen der Abrüs­tungsauflagen des Versailler Vertrages um ihren Job bangen mussten, förderten nicht nur die Bildung nationalistischer Parteien wie der NSDAP, sondern auch paramilitärische Strukturen, mit deren Hilfe rechte Gewalt militarisiert und verpolizeilicht wurde. Auch Adolf Hitler hatte 1918/19 als Propagandist und V-Mann einer solchen Struktur, des Reichswehr-Geheimdienstes, begonnen.

Die Weimarer Republik war geprägt von der Gewalt rechter und rechtsoffener Milizen, die sich etwa als Freikorps, Einwohnerwehren oder Wehrverbände bezeichneten. Viele Angehörige der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) der NSDAP, darunter SA-Chef Ernst Röhm, hatten vorher anderen rechten Milizen angehört.

Als 1933 eine Koalition aus NSDAP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) die Macht übernahm, konnte rechte Gewalt über die Behörden der nationalen Diktatur ausgeübt werden. Die inzwischen auf über 400 000 Mann angewachsene SA terrorisierte politische Gegner nun als von den Innenmi­nisterien beauftragte »Hilfspolizei«. Nachdem die SS 1934 führende »Braunhemden« ermordet und somit sichergestellt hatte, dass die SA keine Konkurrenz zur Wehrmacht werden würde, fusionierten SS und Polizei nach und nach. Rechter Vigilantismus wurde sozusagen verstaatlicht. Insofern können auch die sogenannten Einsatzgruppen – rechte Mordkommandos, die in den zur Kolonisie­rung vorgesehenen Gebieten in Osteuropa vor allem Jüdinnen und Juden sowie Roma und Sinti, aber auch Kommunist*innen und Menschen mit Behinderung ermordeten – als Produkte dieser Verschmelzung von rechten Milizen und deutschem Staat angesehen werden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg internierten die Alliierten viele überlebende Angehörige dieser Gewaltstrukturen. Dadurch, dass rund 400 000 Zivilist*innen und 12 Millionen Kriegsgefangene weggesperrt und teils depor­tiert wurden, konnte verhindert werden, dass sich 1945 ff. – anders als nach 1918 – aus der Masse der Deklassierten eine breite Rechtsop­position formierte.

Gleichwohl löste sich der rechte Vigi­lantismus nicht einfach in Luft auf, sondern wandelte erneut die Form: Durch seine Einbindung in Strukturen des Kalten Krieges wurde er in der Bundesrepublik gleichsam auf Stand-by gestellt oder in »heiße Kriege« exportiert.

RECHTSVIGILANTISMUS WIRD DOMESTIZIERT UND GLOBALISIERT

Für den Export spielten die Alliierten, die rechte Gewaltspezialisten für ihre Zwecke ein­spannten, eine zentrale Rolle. Das US-Militär gründete die Organisation Gehlen (O.G.), die in der Kontinuität der Organisation Consul und Organisation Escherich stand, aber dem Westen gegenüber loyal blieb. Die O.G. verübte keine Attentate, war wie ihre Vorläufer aber im Waffenhandel und in der psychologischen Kriegsführung gegen Linke und Remilitarisie­rungsgegner aktiv.

Nach 1945 fanden sich diejenigen, die nach 1918 rechte Milizen gebildet hatten, zunächst in alliierter Gefangenschaft und danach oft im Dienst der Alliierten wieder. So kam es, dass deutsche Söldner, Berater, Ausbilder und Firmen im Kalten Krieg in die Vorbereitung und/oder Führung von vielen »heißen Kriegen« involviert waren, gedeutet als Konflikt zwischen Freiheit und Kommu­nismus. Faktisch ging es jedoch auch um Antisozialismus, Antiliberalismus, Rassismus und Imperialismus – also um eine Agenda in der Kontinuität des rechten Nationalismus. Rechte Gewalt wurde so in den Herrschaftsbe­reich der Westmächte exportiert und insofern domestiziert, als ihre Anwendung zwar geplant, aber vor allem außerhalb Europas stattfand.

Dass rechtsterroristische Gruppen ab den 1970ern und 1980ern wieder in der Bundesrepublik aktiv wurden, hat womög­lich auch damit zu tun, dass sich der rechte Vigilantismus von einer Bundesregierung mit sozialdemokratischer Beteiligung nicht mehr domestizieren lassen wollte. Schließlich wurde er Teil einer rechten Jugendbewegung, die ihre Verflechtung mit staatlichen Institutionen lockerte, aber über das V-Leute-System und wohl auch über Sympathisant*innen mit ihnen verbunden blieb. Ab Ende der 1980er Jahre bildete der Rechtsvigilantismus gesamt­deutsche Strukturen aus.

RECHTSVIGILANTISMUS WIRD JUGEND­BEWEGT UND OSTERWEITERT

Die Vielzahl an gewaltbereiten Gruppen und Grüppchen, die ab 1969 – dem Jahr, in dem die NPD nur knapp an der Fünfprozenthürde scheiterte und die SPD erstmals den Bundes­kanzler stellte – entstanden, ist frappierend und zugleich kaum dokumentiert. In diesen Strukturen, von denen die Wehrsportgruppe Hoffmann die bekannteste ist, wirkten alte Rechte, die das Naziregime miterlebt hatten, gemeinsam mit jungen Rechten, die sich den Umarmungsversuchen der Strauß-CSU verweigerten. Die Gewalt, die sie ausübten und planten, war häufig antikommunistisch. Das galt für Anschläge auf DKP-Büros und einen sowjetischen Wachsoldaten in Berlin. Sie richtete sich aber auch gegen Entspannungs­politiker, denen die Aufgabe der »Ostgebiete« vorgeworfen wurde, etwa gegen Willy Brandt, Gustav Heinemann und Walter Scheel, was jedoch kaum öffentlich thematisiert wurde.

Besser dokumentiert ist das Ausmaß an rassistischer Gewalt in den 1980er Jahren. Rechte verbanden sich nun mit der Skinhead-Subkultur. Neben Shlomo Lewin und seiner Freundin Frieda Poeschke, die 1980 ermordet wurden, starben 1980 die Vietnamesen Nguyên Ngoc und ĐÔ Anh Lân nach einem Brandanschlag der Deutschen Aktionsgrup­pen um Manfred Roeder auf ein Hamburger Übergangsheim für Geflüchtete. Ein weiterer bekannt gewordener Fall ist der Mord an Ramazan Avcı in Hamburg im Jahr 1985. Ein Grund für den Anstieg rechter Gewaltakte könnte sein, dass der liberale Bundesinnenmi­nister Gerhart Baum (FDP) seit 1979 ungleich stärker als seine Vorgänger gegen Rechtsvigi­lantismus vorging.

Ab Ende der 1980er Jahre formierten sich auch in Ostdeutschland vigilantische Strukturen aus der organisierten Rechten und der Skinhead-Subkultur heraus. Ihre Gewalt richtete sich gegen alle, die sich der nationalistischen Rechten entgegenstellten, und nahm ein seit der Weimarer Republik nicht mehr gekanntes Ausmaß an. Während staatliche Behörden in Westdeutschland seit den 1970er Jahren viele Anschläge vermutlich durch ein V-Leute-System vereitelt hatten, waren sie nun dazu nicht mehr willens oder in der Lage.

Das Projekt der »National befreiten Zo­nen« stand dabei nicht nur in der Kontinuität der »Befreiung vom Kommunismus« in der alten BRD, sondern auch der Vertreibung von ordnungs- und biopolitisch definierten »Staats- und Volksfeinden«. Auch einige »Bürger­wehren«, die sich ab 2015 gegen Geflüchtete bildeten, knüpften sowohl an organisierte Gewalt gegen »Ausländer« und »Asylanten« in Westdeutschland an, als auch an Strukturen, die sich nach 1918 und 1945 gegen die Präsenz (vor allem jüdischer) Osteuropäer*innen in Deutschland gerichtet hatten.

RECHTSVIGILANTISMUS SOLL EINSCHÜCHTERN UND GEGENGEWALT PROVOZIEREN

Um seine volle Wirkung zu entfalten, braucht rechter Vigilantismus reguläre Polizist*innen, die nachlässig oder gar gegen die Opfer ermit­teln, sowie Richter*innen, die milde urteilen – eine Art politische Arbeitsteilung zwischen nationalistischer Bewegung und rechten Verbindungspersonen im Polizei-, Militär- und Justizapparat. Dies war in der Weimarer Republik so, wo weniger die rechte Gewalt an sich als ihre Duldung durch Polizei und Justiz die Linke demoralisierte oder radikalisierte, es zeigt sich aber auch in unzähligen Ermitt­lungsverfahren, die in der Bundesrepublik etwa wegen der Mordserie des NSU-Netzwerks gegen rechte Gewalttäter*innen geführt wurden. Das Verhalten der Behörden verstärkt so die ordnungs- und biopolitische Funktion rechter Gewalt, die nicht nur die Körper der Opfer treffen soll, sondern auch die Gefühle all derer, die derselben politischen Bewegung oder Community angehören. Sie sollen eingeschüchtert, zum Schweigen gebracht und im Idealfall vertrieben werden.

Oftmals steckt hinter dem rechten Vigilan­tismus eine Provokationsstrategie, wie es der Historiker Martin Sabrow nennt: Die gezielte, oft grausame Gewalt soll den politischen Gegner zu einer Überreaktion provozieren, auf die die Rechte dann gemeinsam mit der regulären Staatsmacht reagiert und für »Ruhe und Ordnung« sorgt. Auch Gewaltakte, die politischen Gegnern in die Schuhe geschoben werden sollen, sind Teil des rechten Metho­denarsenals, so wie es mutmaßlich für die Oktoberfestbombe von 1980 zutrifft.

RECHTSVIGILANTISMUS MUSS FINANZIERT UND KOORDINIERT WERDEN

In der Weimarer Republik konnte rechter Vigi­lantismus auf zahlreiche Sympathisant*innen in den Institutionen setzen. Eine wichtige Rolle spielten nationalistische Geheimbün­de wie die Thule-Gesellschaft, die an der Planung von Putschen beteiligt waren. Hier kamen rechte Politiker*innen, Financiers und staatliche Eliten zusammen. Auch in der Bonner Republik gab es zunächst solche Geheimbünde. Die »Bruderschaft«, die sich 1946 in Internierungslagern gebildet hatte, zerfiel aber 1951. Der »Naumann-Kreis«, der die FDP mithilfe rechter Financiers in eine rechte Sammlungspartei – eine AfD avant la lettre – umfunktionieren wollte, wurde 1953 von den Briten zerschlagen.

Es ist nicht auszuschließen, dass ver­gleichbare Strukturen heute existieren. Wenn die nationalistische Rechte ihrem Vigilantis­mus seit hundert Jahren die Treue hält, warum sollte sie ihren Hang zur Geheimbündelei ablegen? In der Debatte um das NSU-Netzwerk war mit Blick auf Polizei und Verfassungs­schutz oft von strukturellem Rassismus die Rede. Möglicherweise lässt sich auch hier der dargestellte organisierte Nationalismus erkennen.

NATIONALISTISCHE UND ANTINATIONALISTISCHE ARBEITSTEILUNG

Trotz riesiger Unterschiede zwischen der heutigen Situation und der in der Weimarer oder Bonner Republik sind die Kontinuitäten deutlich: zum einen hinsichtlich der ordnungs- und biopolitischen Funktion wie der Auswir­kung rechter Gewalt; zum anderen in Bezug auf die Bedeutung von vigilantischen Struk­turen, deren Handlungsfähigkeit damit steht und fällt, ob sie sich Unterstützung in Staat und Wirtschaft sichern können. Insofern lehrt uns die rechte Kontinuitätsgeschichte auch, dass es neben der nationalistischen dringend eine antinationalistische Arbeitsteilung geben sollte, bei der linke, liberale und konservative Antinationalist*innen in Theorie wie Praxis kooperieren.

LITERATUR