| Unser Lebensrecht ist nicht diskutierbar!

März 2021  Druckansicht
Von Florian Grams

Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in der Pandemie

In der Pandemie erleben Menschen mit Behinderungen einmal mehr, dass ihre Teilhabe verweigert und ihr Lebensrecht in Frage gestellt wird. Hinter dem schönen Versprechen der Inklusion lebt eine utilitaristische Ideologie fort, die tief in unserem Wirtschaftssystem verwurzelt ist. 

Es war März 2020, das neue Virus war schon präsent und doch nicht recht fassbar. In den Geschäften wurden Toilettenpapier und Desinfektionsmittel knapp. Ich saß in einem Café, als mich der Anruf eines Kollegen erreichte: Ich solle bis auf weiteres im Homeoffice arbeiten, bis die Ansteckungsgefahr nicht mehr so groß sei. In den folgenden Wochen gingen fürchterliche Bilder um die Welt. Las man die Berichte aus Italien und den USA, erhielt man den Eindruck, es zöge ein „verlarvter Henker, (…) mit einer unsichtbaren Guillotine“ durchs Land, wie es Heinrich Heine angesichts der Choleraepidemie in Paris 1832 beschrieb (Heine 1968, 135). Bis dato kannten wir Seuchen nur aus literarischen Texten und historischen Quellen. Diese Pandemie würde ganz konkrete Auswirkungen auf unser eigenes Leben haben. Und sie sollte auf neue Weise ein altes Problem aufwerfen und verschärfen: Den gesellschaftlichen Umgang mit Krankheit und Behinderung, der in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem von Ausgrenzung und Abwertung geprägt ist.

Ausgegrenzt in der Pandemie

Schon ein flüchtiger Blick auf meine eigenen Diagnosen machte mir klar, dass das Risiko eines schweren, gar tödlichen Verlaufs einer COVID-19-Infektion für mich nicht gering wäre. Der Rückzug und der Verzicht auf soziale Kontakte waren und sind die logische Folge. An die Stelle des Büroalltags, mit Sitzungen, Vortragsreisen und Veranstaltungen rückten nun Telefonate, Videokonferenzen und Livestreams. Dabei fehlen die direkten zwischenmenschlichen Kontakte und die Möglichkeiten des informellen Austauschs, des Smalltalks. Vor allem aber fehlt die Möglichkeit, unbeschwert Menschen zu treffen, gemeinsam einen Kaffee trinken zu gehen und Spaß zu haben. Doch selbst diese Erfahrung ist eine recht privilegierte. Zur neuen Wirklichkeit gehört auch, dass Menschen in stationären Wohneinrichtungen über Wochen gleichsam eingesperrt sind ohne die Gelegenheit, Kontakte zu pflegen, dass Beschäftigten in Werkstätten der ohnehin schon schmale Lohn gekürzt wird und dass Schüler*innen mit Beeinträchtigungen notwendige Assistenzen fehlen.

Der jüngst erschienene Bericht des COVID-19-Disability Rights Monitor verzeichnet eine Vielzahl von Verstößen gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen während der Pandemie. Für Europa bemängelt der Report vor allem einen Mangel an Kommunikation über die Maßnahmen: viele Menschen in Einrichtungen seien davon ausgegangen, verlassen und dem Sterben überlassen worden zu sein (Coordinating Group of the COVID-19 DRM, 26). Für andere Teile der Welt wird sogar festgehalten, dass die Hälfte der mit Corona in Verbindung stehenden Todesfälle in Wohneinrichtungen auftraten. In vielen Ländern waren Menschen mit Behinderungen vom Zugang zu medizinischer Versorgung abgeschnitten (ebd., 41). Angesichts dieser Befunde ist man geneigt, mit Karl Marx festzustellen, dass „die tiefe Heuchelei der bürgerlichen Zivilisation und die von ihr nicht zu trennende Barbarei (…) unverschleiert vor unseren Augen (liegen), sobald wir den Blick von ihrer Heimat, in der sie unter respektablen Formen auftreten, nach den Kolonien wenden, wo sie sich in ihrer ganzen Nacktheit zeigen.“(MEW 9, 225) So beschreibt der Report für Großbritannien die faktische Durchführung eines eugenischen Programms: Vielen älteren Menschen mit Lernschwierigkeiten sei hier die Reanimation vorenthalten worden (Coordinating Group of the COVID-19 DRM: 42). Auf den ersten Blick mag man das als fürchterlichen Nebeneffekt einer schnellen Reaktion auf die völlig neue Situation einer globalen Pandemie verstehen. Doch wenn man die Diskussionen um den Umgang mit Menschen mit Behinderungen unter Corona genauer betrachtet, zeigt sich in diesen Debatten ein Menschenbild, das von Pragmatismus und Utilitarismus geprägt ist und eine lange Traditionslinie besitzt. Diese Traditionslinie nachzuzeichnen, ist äußerst hilfreich, um die aktuellen Einlassungen zur drohenden Triage in Krankenhäusern und zur Abwägung von Schutzmaßnahmen tiefergehend zu begreifen.

Biologie und Kapitalismus

Bevor man Krankheiten, Epidemien und Behinderungen als solche erkennen und ggf. behandeln konnte, bedurfte es der Einsicht in die Bedingungen ihrer Entstehung. Das umfasste auch den Abschied von der Vorstellung, sie seien Werk oder Strafe Gottes. Insofern entsteht mit der Aufklärung ein neuer Blick auf Krankheit und Behinderung, und es eröffnet sich die Möglichkeit, ihre Folgen medizinisch und politisch zu bearbeiten (Foucault 2016, 11). So wurde es möglich, Krankheiten als Folge von gesellschaftlichen Bedingungen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Zugleich war damit aber auch die Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheit und Behinderung mit den Mitteln der Kontrolle und der Repression umzusetzen (ebd., 42). Angesichts der Tatsache, dass zeitgleich die Durchsetzung kapitalistischer Produktionsverhältnisse „die buntscheckigen Feudalbande (…) unbarmherzig zerrissen und kein Band zwischen Mensch und Mensch übriggelassen (hat) als das nackte Interesse, als die gefühllose ‚bare Zahlung‘“ (Marx/Engels 1959, 464), verwundert es nicht, dass medizinische Erkenntnisse und wirtschaftliche Interessen bald eine Verbindung eingingen.

Idealtypisch für diesen Zusammenhang stehen die Positionen des Arztes Wilhelm Schallmeyer. In seiner Schrift „Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker“ stellte er die These auf, dass mit den Forschungsergebnissen Darwins die sittlichen Anschauungen der Gesellschaft auf den Prüfstand gestellt werden müssten (Schallmeyer 1903, X). Er ging davon aus, dass sich politische Macht vor allem über die Herstellung guter Vererbungsmöglichkeiten in der Bevölkerung sichern ließe (ebd., 336). Um dieses Ziel zu erreichen, formulierte er eine Vielzahl von Forderungen, zur Wehrverfassung ebenso wie zur Erziehung der Jugend und der Ökonomie des Landes. Am deutlichsten formulierte er seine Forderungen auf dem Gebiet der Bevölkerungspolitik: Beim vermeintlichen Kampf der Völker um ihr Dasein käme es „(…) nicht bloß auf die Zahl, sondern auch auf die Qualität der Bevölkerung an und deshalb ist auch eine qualitative oder auslesende Bevölkerungspolitik geboten.“ (Ebd., 338). Diese Auslese, hielt Schallmeyer fest, „hätte sich beim Menschen selbstverständlich nicht der Vernichtung von Individuen zu bedienen (…), sondern würde in ihrer bloßen Fernhaltung von der Fortpflanzung zu bestehen haben.“ (Ebd., 337).

Mit dieser Arbeit gewann Schallmeyer im Jahre 1900 den ersten Preis eines von Alfred Krupp ausgelobten Preisausschreibens zur Fragestellung „Was lernen wir aus den Prinzipien der Deszendenztheorie in Beziehung auf die innenpolitische Entwicklung und Gesetzgebung des Staates?“ Es ging darum, zu erörtern, welche Konsequenzen aus der Evolutionstheorie für das menschliche Zusammenleben folgen müssten (Vgl. Weiss 1987, 74). Schallmeyers Positionen waren durchgängig von einem tief verankerten Biologismus getragen und stets der Steigerung des wirtschaftlichen und machtpolitischen Einflusses des Deutschen Reiches verpflichtet (ebd., 85). Seine Aussagen entsprachen damit in Gänze dem, was Friedrich Engels in Bezug auf die Arbeiten von Charles Darwin als „Übertragung der Hobbesschen Lehre vom bellum omnium contra omnes [dem Krieg aller gegen aller] und der bürgerlich-ökonomischen von der Konkurrenz (…) aus der Gesellschaft in die belebte Natur“ (Engels 1973, 170) identifizierte. Mit seiner Interpretation schuf Schallmeyer eine theoretische Grundlage für die Legitimation der gesellschaftlichen Verhältnisse und vor allem der Aufrechnung menschlichen Lebens gegen die ökonomische Effizienz (vgl. Weiss 1987, 88). Es kann daher kaum verwundern, dass seine Ausführungen das besondere Interesse des Industriellen Alfred Krupp fanden. Doch auch unabhängig von der Person Krupps waren und blieben diese Positionen in der Welt. Gerade weil sie den herrschenden Produktionsverhältnissen eingeschrieben sind und waren, blieben sie weiterhin wirksam.

„Behinderung gleich Arbeitsunfähigkeit gleich Vernichtung“

Gut zwei Jahrzehnte später, nach einem Weltkrieg und einer „steckengebliebenen Revolution“ (Kolb 2001, 123), legten der Psychiater Alfred Hoche und der Jurist Karl Binding 1920 ein Werk mit dem unmissverständlichen Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – Ihr Maß und ihre Form“ vor. Darin radikalisierten die Autoren Schallmeyers Ansätze und votierten offen für die Tötung von Menschen, die sie als blödsinnig – mithin „geistig tot“ – deklarierten, da ihr Tod „für sie eine Erlösung und zugleich für die Gesellschaft und den Staat insbesondere eine Befreiung von einer Last ist, deren Tragung (…) nicht den kleinsten Nutzen stiftet.“ (Binding/Hoche 1922, 28) Schon diese Formulierung lässt keinen Zweifel zu, dass es beim Nutzen um eine ökonomisch quantifizierbare Größe geht. Noch deutlicher wird dies, wenn über „Ballastexistenzen“ gesprochen wird, angesichts einer Krisensituation „bei welcher die größtmögliche Leistungsfähigkeit aller die unerläßliche Voraussetzung für das Gelingen der Unternehmung bedeutet, und bei der kein Platz ist für halbe, Viertels- und Achtelskräfte.“ (ebd., 55). Zu Recht gilt das Werk als Wegbereiter des faschistischen Behindertenmordes. Die Aussagen von Binding und Hoche folgten jedoch vollständig einer Logik der Steigerung der ökonomischen Effizienz. Der deutsche Faschismus hat diese Logik entsprechend der Formel „Behinderung = Arbeitsunfähigkeit = Vernichtung“ (Jantzen 1982, 156) weiter radikalisiert. Auch im Hinblick auf diese menschenfeindliche Absicht zeigte sich ein Bündnis der Interessen der regierenden Nationalsozialisten mit den Spitzen der kapitalistischen Wirtschaft (vgl. Kühnl 1971, 138).

Mit der Befreiung vom Faschismus endeten die Behindertenmorde. Der Blick, der Menschen aussondert und ihnen das Lebensrecht abspricht, blieb jedoch wirksam – nicht zuletzt, weil viele Mediziner, Juristen und politisch Verantwortliche in der Bundesrepublik weiter Karriere machen konnten (Klee 1986, 14). Der Auschwitz-Überlebende Primo Levi beschrieb diesen Blick eindrucksvoll. Er sieht eine Vernunft am Werk, die das Gegenüber folgendermaßen taxiert: „Dieses Dingsda vor mir gehört einer Spezies an, die auszurotten selbstverständlich zweckmäßig ist.“ (Levi 1961, 111). Mit diesem Blick wurden Menschen mit Behinderungen nach wie vor in ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Das zeigt sich spätestens mit der Veröffentlichung des Buches „Praktische Ethik“ des australischen Bioethikers Peter Singer 1979. Zwar distanzierte sich Singer eindeutig von faschistischen Mordaktionen, bestand jedoch darauf, dass die Auffassung von der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens überholt sei und angesichts neuer wissenschaftlicher Entwicklungen durch eine rationale Ethik ersetzt werden müsse. Im Rahmen dieser Ethik sei es notwendig, lebenswertes und lebensunwertes Leben zu unterscheiden und das lebensunwerte zu vernichten (vgl. Klees 1990, 70). In „Praktische Ethik“ stellt Singer Überlegungen an, wie die Tötung von Menschen mit Behinderungen auch emotional zu legitimieren sei und argumentiert mit der Summe des Glücks.  Zwar räumt er ein, dass sich Glück vermindert, wenn ein Leben beendet wird, doch gebe der Tod eines behinderten Menschen einem gesunden Kind die Chance, an dessen Stelle in eine Familie geboren zu werden. Da Behinderung immer mit Leid und damit Unglück verbunden wir, ist demnach die Summe des Glücks bei der Geburt des zweiten – gesunden – Babys insgesamt größer (Singer 1994, 338). In dieser Ethik werden sogar Gefühle zu Zahlen, die gegeneinander aufgerechnet werden können.

Kampf um Teilhabe und Emanzipation

Franz Christoph, ein Aktivist der Krüppelbewegung, hielt Singer entgegen, sein Leben sei nicht leidvoller als das anderer Menschen, er lebe vielmehr sehr intensiv. Leid entstünde umso mehr bei der Vorstellung, dass Menschen aufgrund von Behinderungen das Lebensrecht abgesprochen wird, anstatt Barrieren abzubauen und das Leben mit Handicap zu erleichtern (vgl. Christoph 1983, 35). In der Diskussion um die sogenannte Bioethik Peter Singers formulierte die Krüppelbewegung den Grundsatz „Unser Lebensrecht ist nicht diskutierbar!“ und forderte Lebensqualität statt Qualitätskontrolle behinderten Lebens (vgl. Siebert 199, 59). Die Behindertenbewegung insistierte darauf, dass Behinderungen stets Ausdruck eines sozialen Verhältnisses seien. Dieses kann Menschen ihre größtmögliche Entfaltung eröffnen oder sie an dieser Entwicklung hindern (vgl. Degener/Köbsell 1992, 93).

Im Kampf der Behindertenbewegung gegen die Infragestellung ihres Lebensrechts, für Selbstbestimmung und Teilhabe sind etliche Erfolge errungen worden. Dazu zählen die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes aufgrund von Behinderung ins Grundgesetz und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009. In ihr ist endlich verbrieft, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie alle Menschen – auch ein unzweifelhaftes Recht auf Leben. Zugleich hat das Schlagwort von der Inklusion Eingang in die Leitbilder sämtlicher Behinderteneinrichtungen gefunden. Freilich wird zumeist eingeräumt, es handele sich um ein Ideal, das zu keiner Zeit und an keinem Ort verwirklicht sein kann; das in der Zukunft liegt und gleichsam im Nirgendwo (vgl. Hacks 2003, 235). So wird die Idee von der Inklusion umstandslos in unser Aussonderungssystem integriert und ihrer rebellischen Spitze beraubt (Sierck 2013, 41).

Die Pandemie als Brennglas

Die aktuelle Corona-Pandemie wirft ein grelles Licht auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen. Zwar wird die Notwendigkeit ihres Schutzes allenthalben postuliert, es fehlt jedoch an Schutzkonzepten, die ihre gesellschaftliche Teilhabe absichern. So mussten die Betroffenen nicht nur den Einschluss in ihre Wohnungen und Wohneinrichtungen, den Zusammenbruch vieler Assistenzsysteme und mangelnde Kommunikation erdulden, sondern auch eine gesellschaftliche Diskussion, in der wieder die Frage nach ihrem Lebensrecht aufgeworfen wurde. So fragte etwa ein ehemaliger Investmentbanker im Handelsblatt, ob es gerechtfertigt sei, dass zehn Prozent der Bevölkerung geschont, „90 Prozent samt der gesamten Volkswirtschaft aber extrem behindert werden“. Hier klingt die Stimme von Binding und Hoche durch, die davon ausgingen, dass die Fürsorge für die Schwachen in Krisensituationen nicht statthaft ist. Die Abwägung von Menschenleben gegen ökonomische Kennziffern feierte in der Pandemie fröhliche Urständ.

Etwas versteckter verlief eine ähnliche Diskussion zu der Frage, welchen Patient*innen im Falle von erschöpften Ressourcen in den Krankenhäuser die Behandlung verweigert werden könne. Im Frühjahr legten acht medizinische Fachgesellschaften klinisch-ethische Empfehlungen für die Zuteilung der intensivmedizinischen Ressourcen vor. Dort ist festgehalten, dass eine Behinderung oder das Alter allein kein Grund für einen Behandlungsabbruch darstellen darf (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin 2020, 5). Zugleich wird aber empfohlen, den Allgemeinzustand der Patient*innen anhand ihrer Gebrechlichkeit zu bewerten (ebd.,7). Die Gebrechlichkeit ist in der klinischen Praxis der Altenmedizin eine Größe, um das notwendige Maß an Unterstützung im Alltag zu bestimmen. Legt man es nun als Maßstab an, um über die Gewährung lebensrettender Behandlungen zu entscheiden, haben Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und Assistenzbedarf automatisch schlechtere Aussichten. Vermittelt über eine vermeintlich objektive Skala wird erneut die unterschiedliche Wertigkeit menschlichen Lebens festgehalten. Menschen laufen Gefahr, aussortiert zu werden, weil sie nicht fit genug sind.

Mit Catalina Devandas, der ehemaligen UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist festzuhalten, dass die Coronapandemie eine Bedrohung für Menschen mit Behinderungen darstellt, die historische und strukturelle Diskriminierungen vertieft (Coordinating Group of the COVID-19 DRM 2020, 46). Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben Menschen mit Behinderungen erneut vor Augen geführt, wie dünn der Firnis ihrer Teilhabemöglichkeiten ist und wie schnell ihr Lebensrecht wieder in Frage gestellt wird, sobald Ressourcen knapp werden. Es wurde einmal mehr sichtbar, dass Abwertung und Ausgrenzung noch immer wirksam sind. Hinter den schönen Worten von Inklusion und Teilhabe wirken die eiskalten Ideologien und Praxen des Utilitarismus fort, in denen sich die herrschenden ökonomischen Verhältnisse widerspiegeln. Diese Widersprüche hat die Pandemie wie ein Brennglas gebündelt.

Um diese Tendenzen entgegenzutreten, müssen wir uns für die volle gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und auch für die Absicherung der notwendigen Assistenz- und Unterstützungsangebote einsetzen. Es gilt, allen Menschen gute Lebensqualität zu garantieren, anstatt ihre Leben gegeneinander aufzurechnen und Menschen auszusortieren. Um das zu erreichen, ist zum Einen ein Abwehrkampf gegen konkrete Bedrohungen zu führen. Ein Beispiel ist die anhängige Verfassungsbeschwerde gegen die Zuteilungsregeln für die intensivmedizinischen Ressourcen. Zum anderen müssen wir immer wieder auf der Möglichkeit und der Notwendigkeit einer nicht ausgrenzenden und solidarischen Gesellschaft beharren. Die Erfahrungen der Krüppelbewegung, die zu Recht darauf bestanden hat, dass ein Leben mit Behinderung ein wertvolles und schönes Leben ist, ist dafür eine wichtige Ressource (vgl. Steiner 1974, 125).

Dieser Text ist eine leicht veränderte und bearbeitete Version des Textes „Corona wirkt wie ein Brennglas“, der in der Zeitschrift Vorgänge Nr. 231/232 (3-4/2020) erschienen ist.

Literatur

Binding, Karl/Hoche, Alfred, 1922: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – Ihr Maß und ihre Form. Leipzig

Christoph, Franz, 1983: Krüppelschläge – Gegen die Gewalt der Menschlichkeit. Reinbek

Coordinating Group of the COVID-19 DRM, 2020: Disability rights during the pandemic – A global report on findings of the COVID-19 Disability Rights Monitor

Degener, Theresia/Köbsell, Swantje, 1992: „Hauptsache es ist gesund“? – Weibliche Selbstbestimmung unter humangenetischer Kontrolle. Hamburg

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, 2020: Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie – Klinisch-ethische Empfehlungen (2. Fassung vom 17.04.2020)

Engels, Friedrich, 1973: Schreiben an Pjotr Lawrowitsch Lawrow vom 12.-17. November 1875. In: MEW Bd. 34. Berlin

Foucault, Michel, 2016: Die Geburt der Klinik – Eine Archäologie des ärztlichen Blicks. Frankfurt/M

Hacks, Peter, 2003: Lyrik bis Mitterwurzer. In: Ders.: Die Massgaben der Kunst I (Hacks-Werke Bd. 13. Berlin

Heine, Heinrich, 1968: Französische Zustände. In: Ders.: Werke Band 3 – Schriften über Frankreich. Frankfurt/M

Jantzen, Wolfgang, 1982: Sozialgeschichte des Behindertenbetreuungswesens. München

Klee, Ernst, 1986: Was sie taten – was sie wurden: Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt/M

Klees, Bernd, 1990: Der gläserne Mensch im Betrieb – Genetische Analyse bei ArbeitnehmerInnen und ihre Folgen. Berlin

Kolb, Eberhard, 2001: 1918/19: Die steckengebliebene Revolution. In: Stern, Carola; Winkler, August (Hg.): Wendepunkte deutscher Geschichte 1848-1990. Frankfurt/M.

Kühnl, Reinhard, 1971: Formen bürgerlicher Herrschaft: Liberalismus – Faschismus. Reinbek

Levi, Primo, 1961: Ist das ein Mensch? Frankfurt/M

Marx, Karl, 1972: Die künftigen Ergebnisse der britischen Herrschaft in Indien. In: MEW Bd. 9. Berlin

Marx, Karl/Engels, Friedrich, 1959: Manifest der Kommunistischen Partei. In: MEW Bd. 4. Berlin

Schallmeyer, Wilhelm, 1903: Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker – Eine staatswissenschaftliche Studie auf Grund der neueren Biologie. Jena

Siebert, Annerose, 1999: Wahn der Vollkommenheit? Bioethikkonvention, Euthanasie und Menschenbild, Münster

Sierck, Udo, 2013: Budenzauber Inklusion. Neu-Ulm

Singer, Peter, 1994: Praktische Ethik. Stuttgart

Steiner, Gusti, 1974: Entwurf eines neuen Selbstbewusstseins. Von einem Behinderten geschrieben. In: Klee, Ernst: Behindertsein ist schön. Unterlagen zur Arbeit mit Behinderten. Düsseldorf

Weiss, Sheila Faith, 1987: Race hygiene and national Effciency – The eugenics of Wilhelm Schallmeyer. Berkeley