| »Wie sollen wohnungslose Menschen ›zu Hause‹ bleiben?«

Juni 2020  Druckansicht
Gespräch mit Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin

Geflüchteten- und Obdachloseninitiativen kämpfen gemeinsam für ein Ende von Massenunterkünften

Das Bündnis #LeaveNoOneBehindNowhere hat in Berlin einen 10-Punkte-Soforthilfeplan entworfen. Geflüchteten-Initiativen und Obdachlosen-Selbstvertretungen fordern angesichts der Corona-Pandemie die längst überfällige Auflösung von Massenunterkünften und eine sichere Unterbringung für alle.

„Stay home!“ wurde während der letzten Monate als zentrale Devise zur Eindämmung der Pandemie ausgegeben. Inzwischen wurden zwar zahlreiche Lockerungen beschlossen, aber die Ansteckungsgefahr ist ja noch lange nicht vorüber. Im Herbst steht wahrscheinlich eine zweite Welle an. Was bedeutet COVID-19 für Menschen, die kein zu Hause haben?

Für Menschen, die obdachlos sind oder in Unterkünften für Obdachlose und Wohnungslose leben, ist es extrem schwierig bis unmöglich, „zu Hause zu bleiben“. Entweder gibt es dieses „zu Hause“ gar nicht, oder es ist ein extrem beengter Raum, in dem viele Menschen zusammenleben und sich häufig auch Sanitäranlagen und Küchen teilen müssen. Die Einrichtungen der Kältehilfe für Obdachlose beispielsweise müssen tagsüber verlassen werden, auch hier ist ein zu Hause bleiben also nicht möglich. Obdachlose und Geflüchtete haben die letzten Wochen und Monate als stark verunsichernd und die Empfehlungen der Regierungen teils als zynisch erlebt.

Wie können sie sich und andere denn angemessen schützen? 

Eigentlich gar nicht. Nur in Unterkünften, in denen es Apartmentstrukturen mit eigenem Bad und eigener Küche gibt, ist das möglich – und auch nur dann, wenn die kleinen Zimmer nicht doppelt belegt werden. Generell sind aber Massenunterkünfte nicht geeignet, um sich und andere während einer Pandemie ausreichend zu schützen. Das sehen übrigens auch die Verwaltungsgerichte in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Münster so. Im April und Mai 2020 haben sie jeweils Anträgen von Geflüchteten stattgegeben, die Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung aufzuheben. Begründet haben die Gerichte ihre Entscheidung damit, dass in den Unterkünften keine ausreichenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden könnten. Statt hieraus politische Schlüsse zu ziehen, halten die Bundesländer aber weiter an Massenunterbringungen fest, und argumentieren doch tatsächlich, dass die genannten Entscheidungen jeweils nur „Einzelfälle betreffen“. Ein starkes Stück.

Es gibt einige Beispiele von Sammelunterkünfte für Geflüchtete, die als ganze unter Quarantäne gestellt wurden, wenn einzelne positiv getestet wurden. Was bedeutet das für die Bewohner*innen?

Vollquarantäne in einer Sammelunterkunft ist für die Betroffenen eine sehr belastende Situation. Nicht nur, dass es generell unzumutbar ist, mit so vielen Menschen auf engstem Raum eingesperrt zu sein. Darüber hinaus fehlen meist die notwendigen Informationen in den Herkunftssprachen. Das heißt, die Bewohner*innen wissen oft nicht, was der genaue Anlass der Quarantäne ist, und auch nicht, wie lange sie andauern wird. Meist gibt es auch keine Belehrung über die rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Oft hatten sie auch keine Informationen darüber, was passiert, wenn sie sich nicht an die Quarantäneregeln halten. Die Menschen werden mit ihrer Situation alleine und völlig im Unklaren gelassen.

Ist das rechtlich überhaupt zulässig? 

Das zwangsweise Zusammensperren von Infizierten und Nicht-Infizierten ohne richterliche Verfügung ist grob rechtswidrig. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hatte schon 2013 eine ähnliche Massenquarantäne für rechtswidrig erklärt (17.6.2013 – VG 14 L 282.13). Viele der Menschen unter Vollquarantäne haben große Angst davor, dass diese mit weiteren Infektionen immer weiter verlängert wird – über mehrere Monate, ohne absehbares Ende. Tatsächlich ist die Gefahr einer Durchseuchung der gesamten Unterkunft bei einer Vollquarantäne logischerweise sehr hoch. Dies in Kauf zu nehmen ist auch deshalb problematisch, weil immer deutlicher wird, dass zu den viel zitierten „Risikogruppen“ keinesfalls nur ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen gehören. Prekäre Lebensbedingungen, teils schlechte oder ungenügende Ernährung, psychische und emotionale Belastung sind Faktoren, die dazu führen können, dass Menschen im Falle einer COVID-19-Erkrankung mit schweren Verläufen rechnen müssen. All das gilt tendenziell für Obdachlose und Geflüchtete.

Vor ein paar Wochen habt ihr einen 10 Punkte-Soforthilfeplan für Berlin entworfen, der Maßnahmen für „obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- und Fluchtgeschichte“ einfordert. Wieso habt ihr diese Formulierung gewählt – um wen genau geht es euch? 

In der Vergangenheit wurden obdachlose und wohnungslose Menschen ohne Migrations- und Fluchtgeschichte häufig gegen diejenigen mit Migrations- und Fluchtgeschichte ausgespielt. Organisationen und Initiativen, die eine der beiden Gruppen unterstützen, hatten kaum Berührungspunkte, obwohl sie mit sehr ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. Speziell zu Corona-Zeiten wollten wir eine Spaltung verhindern und zeigen, dass wir uns gemeinsam für alle obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Berlin einsetzen.

Der Plan ist in einem Bündnis aus Obdachlosen-Initiativen und Organisationen wie dem Flüchtlingsrat und We’ll Come United und anderen entstanden. Ein ungewöhnlicher Zusammenschluss – wie ist es dazu gekommen?

Einige der Akteure hatten bereits gemeinsam an einem Konzept für eine Beschwerdestelle für wohnungslose Menschen in Berlin gearbeitet. Als die Corona-Pandemie Deutschland erreichte, haben wir das zum Anlass genommen, uns endlich stärker zu vernetzen. Wir haben uns in zahlreichen Videokonferenzen ausgetauscht und nach weiteren Verbündeten und Mitstreiter*innen gesucht, mit denen wir die verschiedenen Problemlagen diskutiert haben. Natürlich mussten wir auch die spezifischen Probleme unterschiedlicher Gruppen unter den obdachlosen und wohnungslosen Menschen mitbedenken, dazu zählen beispielsweise Sprachbarrieren, ein prekärer Aufenthaltsstatus, Arbeitsverbote, Alkohol- und Drogenkrankheiten. Dann haben wir unsere jeweiligen Forderungen debattiert, und gemeinsame entwickelt.

Ihr fordert generell die Auflösung von Massenunterkünften und ganz akut eine schnelle Unterbringung in Wohnungen oder Apartment-Hotels, so dass auch Wohnungslose sich vor einer Ansteckung schützen können. Diese Forderungen richten sich an die beiden zuständigen Senatsverwaltungen Gesundheit und Soziales. Was hat der Senat denn in diesen Fragen bereits unternommen, oder was hat sich seit eurer Initiative getan? Und was wären jetzt Schritte, die konkret umgesetzt werden könnten?

Von der Senatsverwaltung für Gesundheit haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Die Senatsverwaltung für Soziales hatte vor unserem Papier bereits zwei Unterkünfte für obdachlose Menschen geschaffen und eine Quarantäneunterkunft für Geflüchtete. Das bleibt aber rein mengenmäßig sehr weit hinter dem zurück, was nötig wäre. Hier bräuchte es eine generelle Bereitschaft, der Massenunterbringung schrittweise den Rücken zu kehren. Langfristig müssten dafür Sozialwohnungen im großen Stil gebaut werden – hier passiert ja etwas, für die akute Notlage aber natürlich viel zu langsam. Solange wir unter Pandemie-Bedingungen leben, müsste deshalb nach kurz- und mittelfristigen Alternativen gesucht werden. Die landeseigene Immobiliengesellschaft Berlinovo beispielsweise besitzt allein 7000 „Wohnungen auf Zeit“. Das sind Businessapartments, die leer gezogen und für wohnungslose und obdachlose Menschen zur Verfügung gestellt werden könnten. Aber auch illegale Ferienwohnungen oder Hotels mit Apartmentstruktur wären eine Möglichkeit, um wohnungslose Menschen aus Risikogruppen übergangsweise unterzubringen.

Statt sich die Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senatsverwaltung hin und her zu schieben, muss der Senat die Verantwortung für die Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen an sich ziehen und eine gesamtstädtische Steuerung einsetzen. Unter Pandemiebedingungen ist das in der Berliner Verfassung ausdrücklich möglich.

Gibt es andere Städte, in denen so etwas schon gemacht wird?

Es gibt bis kein Bundesland, das sich ausdrücklich und mit Konzept von der Massenunterbringung verabschiedet hat. Während der Corona-Pandemie gab es einige Vorstöße, zum Beispiel obdachlose Menschen in Hotels unterzubringen, aber auch das sind lediglich kurzfristige Maßnahmen.

Ist eure politische Arbeit in Zeiten von Corona eher erschwert, sind die Themen noch weiter an den Rand gerückt? Oder entstehen auch Momente neuer Solidarität?

Beides. Es gibt sehr starke Momente der Solidarität und vor allem viele neue Bündnisse und Zusammenschlüsse wie unseres, die durch Online-Treffen zu Stande kommen. Die Probleme, die wir normalerweise bearbeiten, verschärfen sich während der Corona-Pandemie und werden sehr klar sichtbar. Das hilft bei der Lobbyarbeit. Aber natürlich haben derzeit auch viele Menschen mit sich selbst und ihrer privaten Situation zu tun. Alles in allem ist es erstaunlich, wie präsent etwa das Thema der Evakuierung der griechischen Lager, aber auch die Probleme von Massenunterkünften in Deutschland trotz Corona sind. Diese Aufmerksamkeit ist gut – aber letztlich hat sich weder mit Blick nach Griechenland, noch was die Unterbringung hier angeht, bisher substanziell viel verändert.

Auch von unserem Papier wurde bisher nichts umgesetzt. Aber es hat eine Debatte angestoßen und dieses einzigartige Bündnis aus Geflüchtetenunterstützung und Wohnungs- und Obdachloseninitiativen hervorgebracht. Das ist ein wichtiger Schritt.

Das Gespräch führte Barbara Fried.