| Kontrovers: Ehegattensplitting 2.0

August 2013  Druckansicht
Antje Schrupp vs. Katrin Mohr

Die feministische Bloggerin Antje Schrupp diskutiert mit Katrin Mohr – Mitarbeiterin der Bundestagsfraktion die LINKE – über Perspektiven jenseits des Ehegattensplittings: “Splitting für alle” oder eigenständige Existenzsicherung im Rahmen eines egalitären Reproduktionsmodells?

Splitting für alle

von Antje Schrupp

Das Ehegattensplitting gehört abgeschafft – dies scheint Konsens zu sein im linken und/oder feministischen Lager und sogar darüber hinaus. Dass der Staat Steuererleichterungen einräumt für Paare, von denen einer (oder meistens: eine) nicht erwerbstätig ist oder zumindest deutlich weniger verdient, ist in der Tat ein Relikt aus Zeiten, in denen es eine klare Rollenteilung zwischen »Familienernährer« und »Hausfrau« gab.

Aus diesem Grund ist das Ehegattensplitting nach dem Zweiten Weltkrieg ja eingeführt worden: zur Rettung der heteronormativen Ehe. Soziale Gemeinschaften sollten sich ausschließlich über das Mann-Frau-Paar als »Kernzelle« konstituieren. Dieses Modell war damals nämlich ins Wanken geraten, denn während des Krieges waren viele Frauen einer Erwerbsarbeit nachgegangen und hatten selbstständig für ihren Lebensunterhalt gesorgt. Nicht alle wollten sich nun wieder an einen Ehemann binden. In den ersten Nachkriegsjahren gab es zahlreiche alleinstehende Frauen und auch viele, die mit anderen Frauen zusammen lebten. Nicht unbedingt in einer lesbischen (Liebes)beziehung, aber eben doch: unabhängig von Männern.

In dieser Situation bot das Ehegatten­splitting einen finanziellen Anreiz zur Eheschließung: Es gewährte Ehepaaren die Möglichkeit, ihren zum gemeinsamen Lebensunterhalt notwendigen Erwerbsarbeitsaufwand drastisch zu vermindern. Wenn die Frau nach der Heirat ihren Job aufgab und »Hausfrau« wurde, glich der Staat diesen Einkommensausfall teilweise aus.

Heute ist die Situation eine andere. Lesbische und schwule Lebensgemeinschaften sind bei einer Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert, und das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2013 verfügt, dass das Ehegattensplitting auf diese ausgeweitet werden muss. Auch die zementierte Rollenverteilung, wonach der Mann das Geld verdient, während die Frau nicht erwerbstätig ist, wird kaum noch propagiert. An ihre Stelle ist das Idealbild einer Gesellschaft getreten, in der alle Erwachsenen gleichermaßen zur Erwerbsarbeit verpflichtet sind. Berufliche Qualifikationen von Frauen, sollen nicht mehr in Privathaushalten ›verplempert‹ werden, sondern möglichst uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Forderung nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings stößt exakt in dieses Horn. Deshalb ist sie vielleicht gar nicht so gesellschaftskritisch, wie viele denken.

Kosten der Sorgearbeit sozialisieren

Denn was bei diesem Umbau kultureller Paradigmen bezüglich Arbeit, Ehe und Geschlechterverhältnis unter den Tisch fällt, ist die Frage der gesellschaftlichen Organisation der unbezahlten Haus- und Fürsorgearbeiten. Was immer man gegen das Ehegattensplitting aus guten Gründen einwenden mag: Es hatte auch die Funktion, die Kosten dieser Arbeit zumindest teilweise auf die Gesellschaft umzulegen. Die klassische Hausfrau hat ja nicht nichts gearbeitet, sondern wichtige und notwendige Tätigkeiten übernommen. Und vor allem hat sie diese Arbeiten nicht nur für sich erledigt, sondern auch für diejenigen Familienmitglieder, die dazu selbst nicht in der Lage waren: für Kinder, kranke oder pflegebedürftige Menschen, für Alte. Und auch der erwerbstätige »Alleinverdiener«, der von diesen notwendigen Arbeiten entlastet war, profitierte davon. Er setzte sich abends an den gedeckten Tisch und fand am nächsten Morgen das frisch gewaschene Hemd vor.

Das Ehegattensplitting steht also für eine zwar ungenügende, aber immerhin teilweise Einbeziehung dieser Haus- und Fürsorgearbeiten in die gesamtgesellschaftliche Wirtschaftsrechnung: Die Steuerersparnis ist ein konkreter finanzieller Beitrag der Allgemeinheit für die Arbeit, die – meist von Frauen – in den Haushalten geleistet wird.

Allerdings sind mit dem bestehenden Modell noch weitere Probleme verbunden. So ist beispielsweise eine erhebliche soziale Ungleichheit eingearbeitet. Die Höhe der Steuerersparnis korreliert direkt mit der Höhe des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. Als wäre die Arbeit einer Hausfrau, die mit einem gut verdienenden Mann verheiratet ist, mehr wert als die einer Hausfrau, deren Mann wenig Geld verdient. Keine Rolle spielt hingegen der tatsächliche Umfang der von ihr geleisteten Arbeit: Der finanzielle Nutzen des Ehegattensplittings ist unabhängig davon, ob die betreffende Hausfrau nur einen Zwei-Personen-Haushalt führt oder zahlreiche Kinder und eventuell noch pflegebedürftige Angehörige versorgt.

Die Frage ist jedoch, ob seine Abschaffung diese Ungerechtigkeiten mildern würde. Gerade was das unterschiedliche Lohnniveau zwischen einträglichen und schlecht bezahlten Berufen betrifft, tendiert das Modell der individuellen Erwerbsarbeit aller Erwachsenen nämlich dazu, diese Unterschiede noch zu verschärfen. Eheschließungen erfolgen meist unter sozial ähnlich Gestellten – der Arzt heiratet die Rechtsanwältin, die Verkäuferin den Mechaniker. Aus diesem Grund driftet die Schere von Arm und Reich weiter auseinander, wenn man pro Familie von zwei statt einem Vollzeiterwerbstätigen ausgeht: Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln hat die Ungleichheit der von Paaren insgesamt erzielten Einkommen zwischen 1998 und 2008 um 18 Prozent zugenommen, die Einkünfte der einzelnen in Paar-Haushalten lebenden Personen jedoch nur um 6 Prozent.

Das verstärkt natürlich auch die Ungerechtigkeiten bezüglich der unbezahlten Haus- und Fürsorgearbeiten, und zwar viel mehr als das Ehegattensplitting: Während sich gut verdienende Paare häusliche Dienstleistungen kaufen und Putzhilfen, Kinderfrauen und Pflegekräfte einstellen können, müssen schlecht verdienende Paare diese Arbeiten selbst leisten – und zwar zusätzlich zu ihrer beider Vollzeit-Erwerbstätigkeit.

Eine der größten Herausforderungen, die sich mit dem Ende der Hausfrauen-Alleinverdiener-Ehe ergeben, ist deshalb die Frage: Wer macht eigentlich und unter welchen Bedingungen die Arbeiten, die früher die Hausfrauen gemacht haben? Wie wollen wir zukünftig gesellschaftlich notwendige, aber nicht profitträchtige Sorgearbeiten organisieren und den Lebensunterhalt derjenigen sicherstellen, die sie tun? Dabei könnten bestimmte Aspekte des Ehegattensplittings interessant sein.

Splitting für alle (die es wollen)

Wie wäre es, wenn wir das Konstrukt der Lebenspartnerschaft über die jetzige Engführung auf Paare, die durch ein sexuelles Begehren miteinander verbunden sind, hinaus ausweiten? Könnten wir die steuerlichen Vorteile eines Ehegattensplittings nicht vielmehr so verbreitern, dass alle Menschen in ihren Genuss kommen, die sich auf Dauer mit anderen zusammentun und kollektiv leben und wirtschaften wollen? Ehegattensplitting für alle also, die sich einen verbindlichen Rechtsstatus für gemeinsames Leben, Versorgen und Wirtschaften geben möchten?

Zum Beispiel kenne ich zwei Schwestern, die mit ihren Kindern, insgesamt dreien, zusammenleben. Sie haben gemeinsam ein Haus gekauft, teilen ihr Einkommen und die Familienarbeit – sind aber kein romantisches Liebespaar. Eine von ihnen verdient mehr Geld, während die andere sich mehr um den Haushalt kümmert. Warum sollen sie nicht in den Genuss des Ehegattensplittings kommen? Ähnlich steht es bei Beziehungen zwischen verschiedenen Generationen, also wenn etwa die 50-jährige Tochter mit der 75-jährigen Mutter zusammenlebt. Aber es sind auch Lebensgemeinschaften zwischen generationsübergreifenden Paaren denkbar, die nicht durch Blutsverwandtschaft, sondern durch gegenseitige Sympathie begründet sind.

Außerdem wären ja auch Lebenspartnerschaften zwischen mehr als zwei Erwachsenen denkbar, die – ob mit sexueller Komponente oder nicht – ihr Leben gemeinsam planen und füreinander Verantwortung übernehmen möchten: Warum sollen sie sich nicht auch ›verpartnern‹? Dann könnten vielleicht drei von ihnen erwerbstätig sein, während einer den gemeinsamen Haushalt führt und die Kinder versorgt. Es sind viele Lebensmodelle denkbar, in denen Menschen sich zu einem gemeinsamen Wirtschaften verpflichten, bei denen eine Ungleichverteilung von unbezahlter Haus- und Fürsorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit durchaus für alle Beteiligten sinnvoll wäre. Ein Steuermodell, bei dem der Staat solche Lebenspartnerschaften unterstützt, würde der Tatsache Rechnung tragen, dass die Übernahme von unbezahlter Haus- und Fürsorgearbeit kein Privatvergnügen ist, sondern etwas zum Wohlstand der Gesellschaft beiträgt.

Mit einem »Ehegattensplitting«, das auf alle möglichen Konstellationen angewandt würde, die sich für ein gemeinsames Wirtschaften und Füreinander-Sorgen entscheiden, hätten wir alle die Wahl, ob wir uns in dieser Hinsicht lieber individuell aufstellen (mit eigenem Einkommen, mit individueller sozialer Absicherung, mit entsprechender Steuerlast und entsprechenden Ansprüchen auf Versorgung im Bedarfsfall), oder ob wir uns mit anderen zusammentun möchten (und rechtlich abgesichert Einkommen und Fürsorge miteinander teilen, also weniger Steuern zahlen, dafür aber auch im Bedarfsfall zunächst füreinander einstehen, bevor wir staatliche Leistungen in Anspruch nehmen).

Das Ehegattensplitting schafft einen gewissen Freiraum für kollektive Lebensplanung außerhalb der rein betriebswirtschaftlichen Logik des individuellen Verkaufens von Arbeitskraft. Ein Splitting 2.0 – also eines, das von der Fixierung auf Mann-Frau-Paare befreit wurde – könnte diese positiven Aspekte bewahren und dafür sorgen, dass sie allen zu Gute kommen, die das wollen.

 

Wider die Abhängigkeit 2.0

von Katrin Mohr

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist auch im beginnenden Bundestagswahlkampf ein heißes Thema. SPD, Grüne und LINKE haben sich dafür ausgesprochen, obwohl laut einer Forsa-Umfrage unter Eltern 80 Prozent der Befragten für eine Beibehaltung sind und auch unter den WählerInnen der drei Parteien nicht wenige sein dürften, die davon profitieren.

Das Ehegattensplitting hat sich jedoch normativ und ökonomisch überlebt. Die Pluralität der Lebensformen, die in der zunehmenden Verbreitung von lesbischen und schwulen Partnerschaften mit und ohne Kinder, in Patchworkfamilien oder Lebensgemeinschaften von Verwandten und FreundInnen ihren Ausdruck findet, erfordert eine Familienpolitik, die nicht bestimmte Normalitätsvorstellungen durchsetzt, indem sie sie steuerlich und rechtlich besser stellt als andere. Stattdessen müssen Gemeinschaften, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, gleichgestellt und gefördert werden. Die Bemühungen um Gleichberechtigung der Geschlechter in der Erwerbs- und Sorgearbeit erzwingen einen Abbau der immer noch bestehenden massiven Anreize für die – mehr oder weniger modernisierte – klassische Arbeitsteilung, die für viele Frauen in der beruflichen Sackgasse, in ökonomischer Abhängigkeit oder in Armut endet. Soweit besteht Einigkeit.

Es ist jedoch nicht allein der »Umbau kultureller Paradigmen bezüglich Arbeit, Ehe und Geschlechterverhältnis« (Antje Schrupp in diesem Heft), der das Ehegattensplitting gesellschaftlich überholt erscheinen lässt. Nicht zufällig gerät es in einer Zeit politisch unter Druck, in der das dahinter stehende Leitbild nicht nur ideologisch an Bindekraft einbüßt, sondern in der auch die Familien­ernährer-Hausfrauen-Ehe ökonomisch an Bedeutung verliert. Gewollt und ungewollt macht sie dem Modell der Zweifachverdiener-Ehe oder gar dem der weiblichen Familienernährerin Platz.1 Löhne und Arbeitsverhältnissen sind vielfach nicht mehr so beschaffen, dass sie ergänzt durch den Splittingvorteil in weiten Teilen der Bevölkerung zu einem Familienlohn führen, der den Verkauf der Arbeitskraft des weiblichen Teils der Haushaltsgemeinschaft überflüssig macht. Das Ehegattensplitting wird damit auch als Stütze eines spezifischen Reproduktionsmodells obsolet. Da, wo es hoch qualifizierte weibliche Arbeitskräfte davon abhält, ihre Arbeitskraft auf dem Markt anzubieten, wird es aus Sicht der Wirtschaft sogar dysfunktional.

Tatsächlich droht – wie Schrupp befürchtet – in dieser historischen Situation die Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings einer neoliberalen Mobilisierung aller für einen deregulierten Arbeitsmarkt und einer weitgehenden Vermarktlichung der Sorgearbeit das Wort zu reden. Doch kann die Schlussfolgerung daraus eine Neuauflage des Ehegattensplittings, ein Ehegattensplitting 2.0 sein? Diese Frage ist entschieden zu verneinen.

Umverteilung von Arbeit Und …

Die Frage der Verteilung von Reproduktionsarbeit würde so keinesfalls egalitär, sondern in neue, buntere Formen der Arbeitsteilung aufgelöst, die mit neuen Ungleichheiten und Abhängigkeiten einher gehen. Denn in Schrupps Vorstellung spezialisiert sich eineR (oder mehrere) der PartnerInnen auf die Sorgearbeit, während die andere(n) über Erwerbsarbeit das Einkommen der Lebensgemeinschaft erwirtschaften. Statt in die Abhängigkeit des Ehepartners, begibt man sich also in die Abhängigkeit seiner LebenspartnerInnen. Wiederum wird die Übernahme der Sorgearbeit durch einen Teil der Lebensgemeinschaft staatlich subventioniert, statt durch Umverteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit die spezialisierte Arbeitsteilung zugunsten einer Vereinbarkeit unterschiedlicher Perspektiven für alle zu überwinden.

… eigenständige Existenzsicherung

Für die Frage meiner beruflichen Zukunft nach der Auflösung einer rechtlich verbindlichen Lebensgemeinschaft, in der ich jahrelang die Familienarbeit übernommen und meiner Partnerin oder meinem Partner oder meinen PartnerInnen den Rücken frei gehalten habe, ist es völlig egal, ob dies in einer Ehe oder einer anderen Form der Lebensgemeinschaft geschah. Die berufliche Auszeit wird so oder so meinen Wiedereinstieg und meine Karrierechancen beeinträchtigen und mir gegenüber meinem früheren Pendant am Arbeitsmarkt zum Nachteil gereichen. Auch in der Rente macht es keinen Unterschied, ob ich mangels eigenständiger Rentenansprüche im Alter auf das Einkommen meiner LebenspartnerIn(nen) oder auf die (ebenfalls gegenüber anderen Lebensformen geöffnete) Hinterbliebenenversorgung angewiesen bin statt auf die abgeleiteten Ansprüche aus einer Ehe. Auch in einer gut funktionierenden – wie auch immer gearteten – Lebensgemeinschaft bleibe ich auf das Einkommen meiner LebenspartnerIn(nen) angewiesen und damit ökonomisch abhängig. Das kann nicht Ziel linker Familien- und Gleichstellungspolitik sein!

Mit dem Ehegattensplitting 2.0 wird auch der Anspruch aufgegeben, das Reproduktionsmodell grundlegend zu verändern. Es geht nur noch darum, seine Arbeitsteilungen, Abhängigkeitsmuster und Zumutungen für alle Lebensformen zu demokratisieren, nicht mehr darum, den Kern des Systems – die kapitalistisch organisierte Erwerbsarbeit – zu verändern. Und zwar so, dass eine eigenständige Existenzsicherung und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle lebbar werden. Der Anspruch auf eine familienfreundliche Arbeitswelt, auf Zeitsouveränität der Beschäftigten, auf stärkeren arbeitsrechtlichen Schutz von Sorgetragenden, auf gute Löhne und gute Arbeit, mit der sich auch bei verringerter Arbeitszeit die persönliche Existenz sichern und ausreichend eigenständige Alterssicherungsansprüche aufbauen lassen – all das tritt hinter die Demokratisierung eines Anreizsystems zurück, das familiäre Abhängigkeiten fördert statt persönliche Autonomie.

Aus linker Perspektive muss es stattdessen darum gehen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Lebensmodelle – ob als Paar, Alleinerziehende oder als wie auch immer geartete Lebensgemeinschaft zu gewährleisten. Der Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung und von Ganztagsschulen ist hierfür ebenso zentral wie die familienfreundliche Umgestaltung der Arbeitswelt und Vorstöße zu einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung. Ergänzt werden muss diese institutionelle Infrastruktur eines neuen, egalitären Reproduktionsmodells durch soziale Sicherungssysteme, die die eigenständige Absicherung von Erwachsenen und Kindern gewährleisten und die im Bedarfsfall sicher vor Armut und vor Abhängigkeit schützen. Kurz: Es muss um die Vereinbarkeit von Perspektiven und die eigenständige Existenzsicherung gehen statt um die Schaffung von Abhängigkeit 2.0.

 

 

Literatur:

Klenner, Christina und Ute Klammer, 2009: Erosion des Ernährermodells, in: Böckler Impuls Nr. 3

 

1 Vgl. hierzu die Studien von Christina Klenner und Ute Klammer (2009) zu weiblichen Familienernährerinnen. Sie kommen darin zu dem Ergebnis, dass diese Rolle häufig unfreiwillig, aus ökonomischen Zwängen heraus eingenommen wird, oder weil die Frauen alleinerziehend werden. Die Einkommen der weiblichen Familienernährerinnen reichen vielfach nicht an die der klassischen Familienernährer heran.