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Konsens auf eisernen Füßen. Wie die EU versucht, mit einem Sicherheitsregime ihre Krise zu lösen

Von Lukas Oberndorfer

Die neoliberale Gesellschaftsformation steckt in einer Hegemoniekrise, die zunehmend autoritär bearbeitet wird. Gerade dort, wo eine Repolitisierung von links nicht gelang, waren rechtspopulistische und neonationalistische Kräfte in der Lage, die Krise chauvinistisch umzudeuten und sich – obwohl meist selbst neoliberal orientiert – als Alternative zum »gescheiterten Establishment« zu inszenieren. Der Effekt dieser erfolgreich in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gerückten Erzählung ist, dass in den Hintergrund gerät, dass die gesamte neoliberale Entwicklungsweise auf den unterschiedlichen Feldern (Profitraten, Ökologie, Reproduktion, Weltordnung) an ihre Grenzen stößt. Im Kern dieser Entwicklungsweise stehen die auf einen entgrenzten Wettbewerb zielende Finanzialisierung und Transnationalisierung von Kapital, Arbeit und Staat.

Es ist diese räumliche Maßstäblichkeit der neoliberalen Gesellschaftsformation, die im Anschluss an die Finanzkrise 2008ff am stärksten in den USA und in Europa in die Krise geraten ist. Dabei ist der Prozess der Transnationalisierung nirgendwo so weit fortgeschritten wie in Europa. In einem Wechselspiel der Entgrenzung von Kapital, Produktion und Staatlichkeit hat sich ein europäisches Staatsapparate-Ensemble herausgebildet, in dem sich die nationalen und supranationalen Institutionen trotz andauernder Widersprüche und Konflikte weitgehend miteinander verzahnt haben (Buckel et al. 2014, 37ff). Dieses Ensemble wird seit der Krise verstärkt herausgefordert: von links, indem es punktuell als undemokratisches und neoliberales Klassenprojekt kritisiert werden konnte, von rechts, indem es jenseits seiner politik-ökonomischen Verfasstheit als ein gegen die Nation gerichtetes Projekt eines linksliberalen Establishments gedeutet wird.

Markant unterschiedlich ist allerdings, wie das europäische Staatsapparate-Ensemble auf die Herausforderung von links und rechts reagiert. Die erste Phase seiner repressiven Verhärtung, die ich als »autoritären Wettbewerbsetatismus« bezeichne (Oberndorfer 2012), war darauf gerichtet, im Moment der ökonomischen Hegemoniekrise zu verhindern, dass sich neue nationale Entwicklungsmodelle oder eine neue europäische Integrationsweise durchsetzen konnten. Auf soziale Bewegungen und linke Regierungsprojekte (allen voran in Griechenland) wurde durchweg repressiv reagiert, es kam zu keiner Integration ihrer Positionen. Nun wird, so meine These, seit 2016 versucht, in einer zweiten und daran anknüpfenden Phase ein europäisches Sicherheitsregime zu errichten. Es ist der Versuch, die Hegemoniekrise der neoliberalen Globalisierung bzw. Europäisierung herrschaftsförmig zu bearbeiten, indem die Sicherheit der Bürger und der Grenzen in den Mittelpunkt gerückt werden. Zu diesem Zweck werden rechtspopulistische Diskurse aufgegriffen und gleichzeitig gegen diese selbst gewendet: Der Kampf gegen Migration und islamistischen Terror erscheint nun als zentrale Aufgabe, die allerdings nur gesamteuropäisch zu bewältigen sei. Während eine soziale oder weitere ökonomische Integration abgelehnt wird oder blockiert ist, sollen nun die repressiven Apparate ineinander verschränkt und ausgebaut werden. Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (2017) etwa muss die »Handlungsfähigkeit der EU […] heute in Problemfeldern verbessert werden, in denen auch in den Augen europaskeptischer Bevölkerungsteile keine allein nationalstaatlichen Lösungen möglich sind«, zum Beispiel durch eine »europäische Armee«, ein »einheitliches Regime für die Außengrenzen« und »europäische Lösungen in der Sicherheitspolitik«.

Diskurs für ein europäisches Sicherheitsregime

Um den Aufbau eines europäischen Sicherheitsregimes zu rechtfertigen, werden die Ukraine-Krise, der Brexit, der »Sommer der Migration« 2015 und die Häufung islamistischer Terrorattentate in Europa seit 2014 diskursiv miteinander verknüpft. Die zentralen Achsen des neuen Projekts sind eine militarisierte Union, Sicherheit im Binnenraum und ein qualitativ vertieftes Grenzregime. Sein Leitmotiv bildet die Überschrift der Rede von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur Lage der Union 2016: »Hin zu einem besseren Europa, das schützt, stärkt und verteidigt.« Die Strategie zielt darauf, die für das neoliberale Projekt entscheidende Transnationalisierung bzw. Europäisierung gegen Angriffe abzusichern und einen neuen Konsens »für Europa« zu schmieden.

So stehen spätestens seit 2016 die Themen Migration, Militarisierung und Sicherheit im Mittelpunkt der Tagungen der Regierungschefs und haben die Themen des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Währungsunion in den Hintergrund gedrängt. Entsprechend fordert der Europäische Rat eine Sicherheitsunion, die die Ängste vor Migration, Terrorismus und Kontrollverlust bearbeiten soll. Nur die europäische Ebene könne »die Sicherheit unserer Bürger gewährleisten« (Europäischer Rat 2016). Entlang der gleichen Linie konstatiert auch das Weißbuch der Europäischen Kommission zur Vertiefung der EU eine wachsende »Unzufriedenheit mit der etablierten Politik und den Institutionen auf allen Ebenen«, auf die »Populisten« mit nationalistischer Rhetorik« reagierten. Die »größte Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg«, »Terroranschläge«, das Entstehen »neuer Weltmächte« und der »Aufmarsch von Truppen an unseren östlichen Grenzen« erforderten, dass Europa nicht länger naiv sein dürfe, »sondern seine Sicherheit selbst in die Hand« nehme (Europäische Kommission 2017). Dieser Diskurs durchzieht die Kommission, den Europäischen Rat und die französischen und deutschen Staatsapparate und damit die zentralen Knotenpunkte des europäischen Staatsapparate-Ensembles. Dabei lassen sich drei Achsen des europäischen Sicherheitsregimes mit diversen Projekten identifizieren.

Achse I: Innere Sicherheit

Seit 2015 wird daran gearbeitet, bis 2020 einen umfassenden Informationsaustausch der »verschiedenen Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres« zu ermöglichen (Rat der Europäischen Union 2015 u. 2017). Mitte 2016 kam es bei Europol zur Einrichtung eines »Anti-Terror-Zentrums«. Nur ein Jahr nachdem Juncker verkündet hatte, »wir müssen wissen, wer unsere Grenzen überschreitet«, beschloss der Rat 2017 den Aufbau eines European Travel Information and Authorization System (ETIAS). Damit wird ähnlich wie in den USA ein elektronisches System für die Erteilung von Reisegenehmigungen und für die biometrische Erfassung auch jener Menschen geschaffen, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Dazu werden weitere Daten in einem zentralen Einreisebzw. Ausreisesystem (EES) miteinander verknüpft. Sicherheitskommissar Dimitris Avramopoulos hat die Befürchtung, dass es sich bei der Datenbank um einen Testlauf zur zentralen Erfassung aller in der Union lebenden Menschen handelt, auf gewisse Weise bestätigt: Das Ziel sei ein »EU-weites biometrisches Identitätsmanagement« (zit. nach Schumann/Simantke 2016).

Achse II: Militarisierung

Unmittelbar nach der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten kündigte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik an, der Wunsch nach einem von »Prinzipien geleiteten globalen ›Sicherheits-Dienstleister‹« werde wachsen, und forderte explizit eine solche »europäische Supermacht« (zit. nach Küstner 2016). Nachdem in rasantem Tempo an den Knotenpunkten des europäischen Staatsapparate-Ensembles entsprechendes Einvernehmen hergestellt und dahingehende Beschlüsse gefasst wurden, informierte die Kommission Ende 2016 über ihren Verteidigungs-Aktionsplan (Europäische Kommission 2016a). Im Zentrum steht der europäische Verteidigungsfonds, der – zum Teil unter Rückgriff auf EU-Mittel – die Rüstungsforschung und die Militärausstattung unterstützen soll. Für die Anschaffung von militärischem Gerät sollen EU-Mittel (bis 2020 0,5 Mrd., dann 1 Mrd. jährlich) genutzt werden, um die Mitgliedsstaaten zu motivieren, zusätzlich 5 Milliarden jährlich in Rüstung zu investieren, die den Prioritäten der EU-Außen- und Sicherheitspolitik entspricht. All dies geschieht, obwohl die europäischen Verträge eine Finanzierung militärischer Aufgaben untersagen, und ist daher klar europarechtswidrig (Fischer-Lescano 2018).

Darüber hinaus wird eine Ausnahme vom Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt: Während die Sparvorgaben der EU den Mitgliedsstaaten bis heute Investitionen in die öffentliche Infrastruktur verunmöglichen, sind sie hier kein Problem. Die Rüstungsausgaben gelten laut Verteidigungs-Aktionsplan künftig als »einmalige Maßnahmen«, die nicht im Konflikt mit den Pflichten zur Haushaltskonsolidierung stehen. Des Weiteren kam es 2017 zur Initiierung der Permanent Structured Cooperation (PESCO). Fast alle Mitgliedsstaaten beteiligen sich im Bereich dieser an dieser vertieften Zusammenarbeit, die als »militärisches Schengen« (Gebauer/ Müller 2017) bezeichnet werden kann. Sie verpflichten sich darin zur dauerhaften Erhöhung ihres Verteidigungshaushaltes und zu gemeinsamen Rüstungsprojekten (vgl. Hunko in diesem Heft). Dabei handelt es sich um bindende Rechtsstrukturen, deren Einhaltung durch EU-Institutionen kontrolliert wird. Insgesamt gelang es innerhalb von gut einem Jahr, die militärische Achse des europäischen Sicherheitsregimes massiv auszubauen.

Achse III: Grenzregime

Ähnliches gilt für die qualitative Vertiefung und die weitere Vorverlagerung des europäischen Grenzregimes. Der »Sommer der Migration« 2015 öffnete hier ein Möglichkeitsfenster. Bereits »wenige Monate später«, so Sonja Buckel (2018), »waren die Exekutiven Europas damit beschäftigt, auf den Ruinen dieser Politik ein neues Grenzregime zu errichten«. Das Offenhalten der Schengen-Grenzen 2015 war vor allem der Versuch, die Zeit dafür zu gewinnen. Die Schließung von Binnengrenzen durch einzelne Regierungen wurde von Wirtschaftsvertreter*innen scharf kritisiert. Aus Sorge um die freie Zirkulation von Waren und Arbeitskräften bestand die Strategie deshalb darin, die europäische Außengrenze möglichst rasch durch eine erneuerte und verschärfte Vorverlagerung des Grenzregimes zu entlasten und unter Kontrolle zu bekommen – zentral dafür war der EU-Türkei-Deal, der die Türkei als neokoloniale Grenzwächterin einsetzt. Diese verpflichtete sich im März 2016 dazu, jegliche Migration in die EU zu unterbinden. Die Konsequenz ist eine massive Verschärfung der Repression gegen Geflüchtete durch Push-Backs und Abschiebungen ohne Asylverfahren. An der Grenze zu Syrien wurde 2017 eine gigantische Mauer fertiggestellt, an der scharf geschossen wird. Allein 2016 starben so über 160 Menschen auf der Flucht (Pro Asyl 2016). Auch schon vor dem Arabischen Frühling hatten nordafrikanische Staaten vergleichbare Aufgaben im Auftrag von europäischen Mitgliedsstaaten übernommen. Neu ist, dass nun supranationale Apparate die Abkommen schließen und deren Einhaltung überwachen. Das Abkommen mit der Türkei gilt als »Best Practice« und Referenz für eine weitere Vorverlagerung des Grenzregimes bis in die Sahelzone und zum Horn von Afrika, die seit 2016 von der Kommission bzw. vom Europäischen Auswärtigen Dienst durch Migrationspakte verfolgt wird.

Die Verhinderung von Migration wird zum zentralen Faktor, der die Politik gegenüber den europäischen Ex-Kolonien bestimmt. Die gesamten Beziehungen sollen primär von der Bereitschaft des Landes zur Zusammenarbeit bei der »Migrationssteuerung« und »Rückübernahme irregulärer Migranten« abhängen (Europäische Kommission 2016b, 20).

Wer nicht kooperiert, erhält keine finanzielle Unterstützung und wird in der Handels-, Entwicklungs- und Visapolitik benachteiligt. Um »Ordnung in die Migrationsströme zu bringen« (ebd., 2ff), ist Folgendes geplant: Die Geflüchteten sollen »in der Nähe ihrer Heimat« untergebracht und davon abgehalten werden, »auf gefährlichem Weg nach Europa zu gelangen«; lokaler »Kapazitätsaufbau im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement« durch supranationale Missionen und Gelder; die beschleunigte Abschiebung aus Europa, auch ohne »Abschluss förmlicher Rückübernahmeabkommen«; die Länder, deren Hoheitsgebiet »irreguläre Migranten […] durchquert haben«, sollen diese zurücknehmen; bei Kooperation winkt Unterstützung aus dem »EU-Notfall-Treuhandfonds für Afrika« (ebd., 4).

Mit 16 Herkunfts- und Transitstaaten hat die Union bereits Gespräche geführt, um entsprechende Migrationspakte vorzubereiten. Zur Umsetzung werden bis 2020 zusätzlich acht Milliarden Euro mobilisiert werden. Allein für den »EU-Notfall-Treuhandfonds für Afrika« sind 2,3 Milliarden Euro aus den bisherigen EU-Haushaltsmitteln für Afrika vorgesehen (ebd., 20). Die Folgen solcher Vereinbarungen lassen sich bereits heute an den menschenrechtswidrigen Zuständen in den lybischen Lagern für Geflüchtete ablesen. Ein weiteres Element beim Aufbau von »Kapazitäten zur Migrationssteuerung« ist die verstärkte Kooperation mit der lybischen Grenz- und Küstenwache, deren Ausbildung, Gerät und Arbeit mit EU-Mitteln finanziert wird. Die aus Milizen zusammengesetzte »Behörde« bringt Menschen oft unter Einsatz von Schusswaffen in die Lager zurück. Amnesty International hat daher die Akteure des europäischen Staatsapparate-Ensembles als »wissende Mitschuldige in der Folter und Ausbeutung von Geflüchteten« bezeichnet (Boffey 2017).

Dass das europäische Staatsapparate-Ensemble nun auch selbst Asyllager »in Afrika« errichten will, beschlossen die Staats- und Regierungschefs im Juni 2018. In diese Lager sollen jene Menschen überstellt werden, die bei Einsätzen im Mittelmeer aufgegriffen werden. Dort solle der Anspruch auf Asyl geprüft werden, allerdings ohne dass dabei »eine Sogwirkung entsteht«, was bedeuten dürfte, dass nur noch vereinzelt Asylrecht innerhalb der EU gewährt wird (Europäischer Rat 2018, 2). Wer erst in den Hoheitsgewässern der Union aufgegriffen wird, soll in neu zu errichtende »kontrollierte Zentren« in den südlichen Mitgliedsstaaten gebracht werden. Ein Beispiel hierfür wäre das 2015 errichtete Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos, in dem aktuell 7.500 Menschen leben müssen, obwohl es nur für maximal 2.500 konzipiert war. Überbelegung und Eilverfahren führen zu willkürlichen Entscheidungen, Misshandlungen und fahrlässigen Tötungen.

All das verweist auf eine repressive Form der Europäisierung und Vertiefung der Migrationsregime, und zwar nicht nur an der vorverlagerten Grenze, sondern auch direkt an den südlichen Außengrenzen. In einem »Turbogesetzgebungsprozess« (Buckel 2018) setzte die Kommission die Verordnung über die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (bisher: Frontex) durch, der sich die nationalen Grenzschutzbehörden unterordnen sollen. Die Agentur hat eine überwachende Funktion und ein Interventionsrecht: Auch ohne Zustimmung des betroffenen Mitgliedsstaates kann sie Grenzwacheteams entsenden. Dafür wurde ein stehendes Kontingent von 1.500 europäischen Grenzpolizist*innen eingerichtet, die die Mitgliedsstaaten abordnen müssen und deren Zahl sich bis 2021 fast verzehnfachen soll. Die Truppe soll auf der Grundlage von Arbeitsvereinbarungen auch außerhalb der Union operativ eingesetzt werden können. Haushalt und Personal der Agentur wurden verdoppelt, die Ressourcen sollen bis 2020 nochmals erhöht werden und auf 322 Millionen Euro pro Jahr steigen. Sonja Buckel folgert daraus, »dass im Ausnahmezustand« entscheidende Durchbrüche für die Europäisierung der Grenze und einen grenzsichernden supranationalen Staatsapparat gelungen sind.

Die Grenzen zwischen den drei Achsen des europäischen Sicherheitsregimes sind fließend: Innere Sicherheit, Militarisierung und Migrationsabwehr überlagern und verschränken sich. Das zeigt insbesondere die Neuzusammensetzung des Grenzregimes: Die European Union Naval Force Operation SOPHIA ist eine militärische Operation zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und bildet dazu seit 2016 auch die lybische Küstenwache aus (Simon 2017, 66). Da die zweite Phase der Mission den bewaffneten Kampf gegen Schleuser umfasst, musste die Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt werden – eine völkerrechtlich und verfassungsrechtlich fragwürdige Vermischung militärischer und polizeilicher Tätigkeiten. Darüber hinaus einigten sich Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad 2017 auf die Einrichtung der G5-Sahel-Eingreiftruppe, die mit 5.000 Soldaten unter Beteiligung französischer Kräfte »Terrorismus« und »illegale Migration« in der Sahelzone bekämpfen soll und zum Teil aus EU-Mitteln finanziert wird (BMVG 2017).

Die Errichtung eines Sicherheitsregimes als passive Revolution

In der ersten Phase des autoritären Wettbewerbsetatismus (ab 2011) wurde erfolgreich verhindert, dass sich in der Hegemoniekrise tragfähige Alternativen durchsetzen konnten. Die anhaltende Krise hat jedoch in der Bevölkerung ein Gefühl der Ohnmacht und der Unbeherrschbarkeit der gesellschaftlichen Entwicklung verschärft – ein fruchtbarer Boden für autoritäre und nationalistische Kräfte. Doch die Herrschaft ist im imperialen Zentrum nicht auf Dauer ohne den Konsens der Subalternen aufrechtzuerhalten. In dem Versuch, eine breite Zustimmung für das europäische Staatsapparate-Ensemble und seine wettbewerbsstaatliche Integrationsweise zu organisieren, wurde die Sicherheit ab 2015 zum zentralen Thema. Damit begann eine neue, zweite Phase des Wettbewerbsetatismus. Die Errichtung eines europäischen Sicherheitsregimes wird als Lösung drängender gesellschaftlicher Probleme im Sinne des Allgemeinwohls inszeniert. Das ist die Voraussetzung für ein neues hegemoniales Projekt auf europäischer Ebene.

Allerdings erfolgt dies zu dem Preis, dass die Erzählungen der neuen Rechten, die im Moment der Krise äußerst erfolgreich verallgemeinert werden konnten, partiell in das europäische Staatsapparate-Ensemble aufgenommen werden mussten. Die Gefährdung einer weißen und christlichen Mehrheitsgesellschaft durch Migration und islamistischen Terrorismus, die nur mittels Militarisierung, Abschottung und Repression abgewehrt werden kann, ist jener vom Rechtspopulismus gezimmerte Rahmen, auf den das europäische Sicherheitsregime nun aufgespannt wird.

Die dominanten politischen Akteure wagen es im Diskurs zum europäischen Sicherheitsregime, diese Erzählung zu übernehmen, da sie glauben, diese selbst gegen die »Nationalisten« richten zu können. Es heißt, militärische Bedrohungen und Migrationsströme ließen sich nur europäisch unter Kontrolle bringen. Wer Sicherheit will, müsse sich mit Europa abfinden. Der Rückzug ins Nationale koste in einer immer instabileren Welt nicht nur Wohlstand, sondern auch Sicherheit.

Genau darin sah Gramsci den Kern passiver Revolutionen, in denen die herrschenden Klassen zur Bearbeitung einer Krise in einer restaurativen »Revolution ohne Revolution« (Gef 1, 102) Teile der Forderungen von widergelagerten Gruppen oder Bewegungen in ihr Staatsprojekt aufnehmen und diese darüber enthaupten (Gef 3, 961). Die »Führenden« stellen damit sicher, dass ihre Macht im Kern unangetastet bleibt. Im Gegensatz zu linken Bewegungen stellen rechtspopulistische Kräfte ganz überwiegend nicht den Neoliberalismus an sich, sondern »nur« seine Maßstäblichkeit infrage. Diese Kräfte selektiv in das europäische Staatsapparate-Ensemble zu integrieren, erlaubt es daher, weiterhin an den auf Wettbewerb geeichten Pfadabhängigkeiten festzuhalten. In passiven Revolutionen gelingt es dem Block an der Macht, sich »einen Teil der Antithese selbst einzuverleiben […], um sich nicht ›aufheben‹ zu lassen, das heißt, beim dialektischen Gegensatz entwickelt in Wirklichkeit nur die These alle ihre Kampfmöglichkeiten, bis dahin, die angeblichen Repräsentanten der Antithese einzuheimsen: Genau darin besteht die passive Revolution« (Gef 7, 1728).

Verschärft wird diese Entwicklung durch den Umstand, dass auf der nationalstaatlichen Ebene des europäischen Staatsapparate-Ensembles selbst bürgerliche Parteien zunehmend auf rechtspopulistische Diskurse zurückgreifen, um in der Hegemoniekrise ihre Macht zu sichern. Damit von den Verwüstungen des neoliberalen Kapitalismus und den wahren Ursachen der Krisen nicht gesprochen wird, verleihen sie den Erzählungen der neuen Rechten Legitimität und befeuern im Feld der Ideologie eine konservative Revolution. Die mitunter martialisch vorgetragenen Forderungen – etwa die Aussage von Sebastian Kurz, der Ausbau des Grenzschutzes gehe »nicht ohne hässliche Bilder« und müsse gegen ein europäisches Establishment durchgesetzt werden (Mülherr 2016), dessen Teil er in Wirklichkeit selbst ist – verdecken, dass das Konzept eines europäischen Sicherheitsregimes auf sehr große Zustimmung stößt. Dass massive Repression als Bestandteil des Sicherheitsregimes notwendig ist, ziehen inzwischen auch sozialliberale und sozialdemokratische Akteure nicht in Zweifel. Militarisierung und eine europäische Politik der inneren Sicherheit sind weitgehend Konsens. Konflikte gibt es weitgehend nur in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des Grenzregimes. Man streitet nicht nur über die Aufnahme bzw. Verteilung von Asylberechtigten, sondern ist sich auch uneinig, inwieweit nationale Alleingänge riskiert werden sollen, um den Druck zu erhöhen und »europäische Lösungen« durchzusetzen. Hier werden die Widersprüche der passiven Revolution für ein europäisches Sicherheitsregime deutlich: Mit der selektiven Aufnahme von neonationalistischen und rechtspopulistischen Argumentationsmustern drohen die eigenen Diskurse ständig zu entgleiten bzw. sich zu verselbstständigen und damit das eigentliche Projekt zu gefährden: die Stabilisierung der Maßstäblichkeit des europäischen Neoliberalismus.

Seit 2015 lassen sich verschiedene Szenen, die Ausdruck dieses Spannungsverhältnisses sind, beobachten. Während die supranationalen und vor allem deutschen Staatsapparate unter Merkel versuchen, einen Zusammenbruch des Schengen-Systems und eine Gefährdung des Binnenmarktes zu verhindern, werden diese Bemühungen durch Alleingänge insbesondere jener rechtspopulistisch ausgerichteten bürgerlichen Kräfte (vor allem Fidesz, CSU, ÖVP) immer wieder behindert.

Doch neben dieser Gefahr unkontrollierter nationaler Kettenreaktionen (etwa durch die Wiedereinführung flächendeckender Grenzkontrollen) verschärft sich in der zweiten Phase des autoritären Wettbewerbsetatismus auch das Gefahrenpotenzial des Ausnahmestaates. Die Muster, mit denen zwischen 2011 und 2015 alternative Krisenlösungen verhindert wurden, schreiben sich in der Errichtung des europäischen Sicherheitsregimes fort: Grundrechte und Demokratie wurden eingeschränkt, die Exekutiven aufgewertet und neue Repressionsapparate geschaffen. Die Gefahr eines Bruchs, der am Ende zum Ausnahmestaat führt, nimmt durch den Einbau rechtspopulistischer Diskurse in das europäische Staatsapparate-Ensemble massiv zu, da diese Diskurse dadurch normalisiert und mit staatlicher Legitimität versehen werden.

Ob der Versuch, durch eine Forcierung der Sicherheitspolitik und rassistischer Ausschlüsse einen neuen Konsens zu schaffen, schlussendlich erfolgreich sein kann, ist mehr als fraglich. Die Krise der gesamten neoliberalen Entwicklungsweise und ihre Erschöpfungstendenzen in den unterschiedlichsten Bereichen sowie die Migrationsbewegungen, die für das Streben nach einem menschenwürdigen Leben stehen, werden trotz Repression nicht verschwinden. Diese Widersprüche sind nicht prozessierbar. Sie vermehren vielmehr die Ansatzpunkte für eine emanzipative Politisierung. Dabei muss es um eine solidarische, antirassistische und transnationale Perspektive gehen, die darauf zielt, die weit verbreitete Ideologie, die auf Abschottung vor den Folgen der imperialen Lebensweise setzt, herauszufordern.

Denn ob eine passive Revolution wirklich erfolgreich ist, bemisst sich mit Gramsci politisch und ideologisch daran, »dass [sie eine] Wirkungskraft […] hat, die geeignet ist, eine Zeit der Erwartungen und der Hoffnungen zu schaffen« (Gramsci, Gef 6 1243). Es kommt also darauf an, die ideologische Wirkungskraft des europäischen Sicherheitsregimes zu durchbrechen: Es kann die Krisen unserer Zeit nicht lösen. Es versucht mit wachsender Gewalt, für die alte Ordnung Zeit zu gewinnen – damit türmt es die Krisen aber immer höher vor uns auf.

Die Langfassung dieses Beitrages erscheint in »Alltägliche Grenzziehungen – Zum Konzept der imperialen Lebensweise und seinen Implikationen« (2019), das von Carina Book und anderen herausgegeben wird.

Literatur