| KONFLIKTE UM PERSÖNLICHE ASSISTENZ

Dezember 2010  Druckansicht
Von Michael Zander

»Persönliche Assistenz« ist ein Modell, das wesentlich von Menschen mit Behinderung entwickelt wurde, um ihren Hilfebedarf zu decken. Die Prinzipien sind einfach: Die Person, die Assistenz erhält – die/der »AssistenznehmerIn« –, bestimmt in Absprache, wer zu welcher Zeit die Assistenz leistet, was die Assistierenden wie tun und wo assistiert wird. Assistenz kann im Rahmen des so genannten ArbeitgeberInnenmodells stattfinden, das hier der Kürze halber vernachlässigt wird,1 oder durch Anbieter wie ambulante dienste (ad) oder Lebenswege erbracht werden. Beim ambulanten Dienst kann die Hilfe nehmende Person die Assistenzkräfte unter den Angestellten der Firma wählen oder selbst »mitbringen«. Die öffentliche Finanzierung setzt sich aus Leistungen der Pflegeversicherung (je nach Pflegestufe) und der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) zusammen.  Assistenz zielt auf »Selbstbestimmung« in dem Sinne, dass sie sich gegen das Reglement von Wohnheimen richtet, gegen die Abfertigung im strikten Zeitregime konventioneller Sozialstationen, gegen pädagogisierende Zumutungen seitens so genannter Fachleute, gegen die Abhängigkeit von nicht immer wohlmeinenden Angehörigen und gegen die Last der Dankbarkeit. Wer Assistenz erhält, kann im Alltag Entscheidungen treffen, die für Nichtbehinderte selbstverständlich sind: über Aufstehen und Zubettgehen, Essen und Kleidung, Toilettengänge und Körperpflege, Freundschaften und Liebesbeziehungen, Freizeit und Urlaub.

AssistenznehmerInnen verfügen je nach anerkanntem Hilfebedarf täglich über eine bestimmte Zeit an Assistenz. Auch die AssistentInnen können entscheiden, bei wem sie arbeiten. Zwar müssen letztere auf die ihnen notwendigen Arbeitsstunden kommen; sie können aber ihre Arbeitszeit selbst regulieren; der Arbeitgeber kann sie nicht gegen ihren Willen zu Diensten schicken. Die AssistentInnen arbeiten in kontinuierlichen Teams, die Möglichkeiten zum Austausch oder zur Besprechung von Konflikten zwischen ihnen und der/dem jeweiligen AssistenznehmerIn bieten. Gerade Menschen, die bis zu 24 Stunden täglich Hilfe benötigen, haben ein besonderes Interesse an dieser Form der Hilfe.

Im Mittelpunkt der aktuellen Konflikte bei den Berliner Anbietern von Assistenz ambulante dienste und Lebenswege stehen zwei Fragen. Das dringendste Problem ist die Bezahlung der Beschäftigten. Die mit dem Berliner Senat vereinbarten Entgelte für die Assistenzdienste wurden in 14 Jahren nur geringfügig erhöht, was zu einem massiven Kaufkraftverlust geführt hat. Die Stundenlöhne bei neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen wurden auf 7,50 Euro, 8,63 Euro bzw. 8,75 Euro herabgedrückt, was große Unzufriedenheit und Fluktuation unter den Beschäftigten ausgelöst hat. Vor allem zwei Umstände belasten die Dienste finanziell: Durch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge arbeiten immer weniger Studierende in der Assistenz, die bisher betriebswirtschaftlich günstige Arbeitskräfte waren. Neuverhandlungen der Entgelte zwischen Senat und Diensten stehen nun unmittelbar bevor, da die entsprechende Vereinbarung zum Ende des Jahres ausläuft. Die Beschäftigten fordern eine Anhebung ihrer Löhne auf 11,50 Euro. Derzeit bietet die Finanzierung von ad und Lebenswege nicht die Möglichkeit, in Anlehnung an den Tarif des öffentlichen Dienstes zu entlohnen. Ergebnis der Verhandlungen müssen Entgelte sein, mit denen die Löhne deutlich erhöht werden können, in Anlehnung an den TVÖD.

Das zweite Problem betrifft die formale Anerkennung von Qualifikationen und wird unter den Beschäftigten kontrovers diskutiert. AssistentInnen sind qualifizierte Kräfte, die z.T. komplexe und schwierige Aufgaben bewältigen. Ihre Ausbildung übernehmen die Dienste und die AssistenznehmerInnen während der Arbeit. Diese Herangehensweise gründet auf der Überzeugung, dass Menschen mit Behinderung ExpertInnen für ihr eigenes Leben sind; sie weisen den Paternalismus zurück, den überkommene Berufsbilder transportieren und der statt der Betroffenen die Professionellen als hauptverantwortlich definiert. Die Qualifikation sei auf individuelle Bedürfnisse der AssistenznehmerInnen zugeschnitten und nur begrenzt verallgemeinerbar, so die Position vieler Behinderter. Zudem dürfe die Personalauswahl der Behinderten nicht weiter eingeschränkt werden. Beschäftigte argumentieren, die mangelnde Anerkennung von Qualifikationen beschränke ihre Bezahlung, Lernmöglichkeiten und Arbeitsmarktchancen. Eine dreijährige Ausbildung würde den Kreis derjenigen einschränken, die den Beruf für sich wählen könnten. Dies ist nicht im Interesse vieler Beschäftigter, die Assistenz als Übergangs- oder Nebentätigkeit ausüben. Ein Kompromiss zwischen den Positionen scheint nicht möglich.

Linke sind es gewohnt, sich in Arbeitskon- flikten mit den Beschäftigten zu solidarisieren. In diesem Fall gibt es eine weitere Gruppe, die von asymmetrischen Machtverhältnissen negativ betroffen ist. Menschen mit Behinderungen werden in der Linken kaum wahrgenommen, vielleicht als Opfer von Sozialabbau, aber nicht als politische Akteure.

Der »Scheißstreik« (vgl. den Beitrag von Iris Nowak) wurde kontrovers diskutiert. Beschäftigte artikulierten ihre Interessen und brachten Missstände an die Öffentlichkeit. Aber die Aktion konnte als symbolische Gewalt gelesen werden: Nichtbehinderte verschicken die Scheiße von Behinderten (überwiegend) an andere Nichtbehinderte, um sich über schlechte Arbeitsbedingungen zu beschweren. Für Behinderte, die ohnehin um die Wahrung ihrer Intimsphäre kämpfen müssen, bedeutete diese nicht beabsichtigte, aber nahe liegende Lesart, dass ihre Exkremente in den Mittelpunkt eines öffentlichen Diskurses gestellt werden. Für Proteste sorgte eine von einigen Beschäftigten organisierte Ausstellung mit nachfolgender Plakatkampagne im September/Oktober 2010: Während die Kuratoren beanspruchten, mit den Motiven Tabus zu brechen, kritisierten nicht nur Behinderte, dass hier AssistenznehmerInnen abwertend präsentiert werden, z.B. als Alkoholiker.2

Es gibt auch positive Beispiele. Am 25. Oktober demonstrierten AssistenznehmerInnen und AssistentInnen gemeinsam vor der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen für eine Erhöhung der Entgelte. Es gilt, auf beiden Seiten eine Kultur der Solidarität zu stärken und sich dagegen zu schützen, dass die Belange der einen Gruppe gegen die der anderen ausgespielt werden.

 

Anmerkungen

1 Vgl. drei.verdi.de/2010/ausgabe-34/aktiv/seite-7
2 Vgl. www.jenseits-des-helfersyndroms.de, kritisch: www.ak-mob.org