| Eine historische Wende in der Europapolitik? Die EU-Programme in der Corona-Krise

Juni 2020  Druckansicht
Von Thomas Sablowski

Sind wir Zeugen einer historischen Wende sowohl der deutschen Europapolitik als auch der EU-Politik insgesamt? Die jüngsten Vorschläge von Merkel, Macron und der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Corona-Krise werden von manchen Beobachter*innen so interpretiert.

Am 18. Mai 2020 schlugen die deutsche und die französische Regierung vor, einen zusätzlichen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung in der Europäischen Union in Höhe von 500 Milliarden Euro aufzulegen, der über Anleihen der Europäischen Kommission an den Finanzmärkten finanziert werden soll. Die Europäische Kommission setzte noch einen drauf und präsentierte am 27. Mai 2020 einen Aufbauplan unter dem Titel „Next Generation EU“. Der Plan sieht zusätzliche Ausgaben in Höhe von 750 Milliarden Euro vor, die über gemeinschaftliche Anleihen finanziert werden sollen. Im Verhältnis zu dem regulär vorgesehenen „mehrjährigen Finanzrahmen“, also dem EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 in Höhe von 1,1 Billionen Euro, wäre dies immerhin eine Steigerung der EU-Mittel um mehr als 68 Prozent.

Bis vor Kurzem hatte die Bundesregierung gemeinschaftliche Anleihen („Euro-Bonds“ oder „Corona-Bonds“) noch vehement abgelehnt. Die Kommission möchte das zusätzliche Geld zudem zu einem großen Teil in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die von der Krise am stärksten betroffenen Länder weiterreichen. 560 Milliarden Euro sollen auf eine völlig neue „Europäische Resilienz- und Aufbaufazilität“ entfallen, davon sollen wiederum 310 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und 250 Milliarden Euro in Form von Krediten verteilt werden. Die restlichen 190 Milliarden Euro sollen verwendet werden, um verschiedene, bereits existierende Posten des EU-Haushalts zu erhöhen. Sie sollen ebenfalls als Zuschüsse an die EU-Staaten verteilt werden.

Ganz neu sind gemeinschaftliche Anleihen in der EU freilich nicht. Bereits in der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise wurden ähnliche Instrumente genutzt. So wurde 2010 der temporäre Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) geschaffen, durch den die Europäische Kommission Anleihen am Kapitalmarkt begeben oder Kredite bei Banken aufnehmen konnte, um ihrerseits – nach mehrheitlicher Zustimmung des Rates der EU – Kredite an Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten zu vergeben. Der Haushalt der EU fungierte dabei als Sicherheit, sodass bei einem Zahlungsausfall alle Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gehaftet hätten. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen ähneln der Form nach dem EFSM, abgesehen davon, dass es damals nur um Kredite und nicht um Zuschüsse an die notleidenden Staaten ging. Und das Volumen des EFSM lag damals auch nur bei 60 Milliarden Euro.

Außerdem wurden 2010 die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und 2012 der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) geschaffen, die auf zwischenstaatlichen Verträgen der Staaten der Eurozone basierten und die eine gemeinschaftliche Kreditvergabe an einzelne Mitglieder in größerem Umfang ermöglichten. Die EFSF wurde in Form einer Aktiengesellschaft errichtet und konnte temporär Kreditausfallbürgschaften bis zu einer Gesamthöhe von 440 Milliarden Euro übernehmen, für die die Staaten der Eurozone hafteten. Der ESM löste die EFSF ab und fungiert nun als dauerhafte Institution zur Sicherung der Gemeinschaftswährung, über die Kredite an Staaten der Eurozone in finanziellen Nöten gegen strenge Auflagen vergeben werden können. Der ESM ist also keine Einrichtung der gesamten EU, sondern nur der Staaten der Eurozone, wenngleich die Rechtsgrundlage dafür von allen Mitgliedstaaten durch eine Änderung der europäischen Verträge geschaffen wurde. Der maßgebliche Grund dafür, dass die EFSF und der ESM gleichsam außerhalb des Europarechts entstanden, war, dass nicht alle Mitgliedstaaten der EU bereit waren, weitere finanzielle Verpflichtungen für andere Mitgliedstaaten zu übernehmen.

Auch das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene, am 9. April von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Eurogruppe und am 23. April vom Rat der EU gebilligte Programm zur Finanzierung von Kurzarbeit (SURE) in Höhe von 100 Milliarden Euro wird über gemeinsame Anleihen finanziert werden.

Ob die Europäische Kommission überhaupt Anleihen begeben oder Kredite aufnehmen und vergeben darf, ist rechtlich umstritten. Artikel 310 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verpflichtet die EU zu einem jährlichen ausgeglichenen Haushaltsplan. Zudem legt Artikel 125 des AEUV fest, dass die EU für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten nicht haftet und dass auch Mitgliedstaaten nicht für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten haften (No-Bailout-Klausel). Allerdings ermöglicht Artikel 122 des AEUV finanziellen Beistand in der EU bei Naturkatastrophen und bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen. In der jetzigen Krise zeigt sich erneut, wie schon in der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007, die Unzulänglichkeit der EU-Verträge. Aufgrund der immanenten Interessengegensätze zwischen den Mitgliedstaaten ist es bisher nicht gelungen, die Verträge substanziell zu reformieren. Dafür wäre Einstimmigkeit erforderlich.

Bedenkt man, dass es bisher stets erheblichen Widerstand der Nettozahler in der EU gegen höhere Transferzahlungen zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Länder gab, so wäre es fast ein Wunder, wenn das neue Programm der Kommission in dieser Form realisiert werden würde.

Die Positionen innerhalb des deutschen Machtblocks

Warum ist die Bundesregierung nun bereit, Gemeinschaftsanleihen in großem Umfang und eine entsprechende Erhöhung des EU-Haushalts zu akzeptieren, nachdem sie dies lange abgelehnt hat? Vermutlich haben die Zuspitzung der Widersprüche innerhalb der EU einerseits und die Veränderungen in der Weltwirtschaft und Weltpolitik andererseits den Ausschlag dafür gegeben, dass der deutsche Machtblock nun eher bereit ist, etwas in den Zusammenhalt der EU zu investieren.

Zum einen war das Klima in der Weltwirtschaft und Weltpolitik auch schon vor der Corona-Krise erheblich rauer geworden. Der Handelsstreit mit den USA schwelt weiter und China wird immer mehr als bedrohlicher Konkurrent auf dem Weltmarkt gesehen. Dass bestimmte Lieferketten in der Corona-Krise gerissen sind und sich die EU-Staaten bei wichtigen medizinischen Gütern als vollkommen von außereuropäischen Produzenten abhängig gezeigt haben, führte nicht zu einer Abkehr von der Globalisierung, aber zu einer partiellen Rückbesinnung auf die EU. Zum anderen sind die zentrifugalen Kräfte innerhalb der EU deutlicher geworden. Zwar ist es den neoliberalen Kräften gelungen, in der ersten Eurokrise den Widerstand der oppositionellen Massenbewegungen, der Gewerkschaften und linken Parteien zu brechen und die Austeritätspolitik im Rahmen der neuen „Economic Governance“ in der EU fest zu institutionalisieren. Dies hat jedoch die immanenten Widersprüche der europäischen Integration nicht beseitigt. Zwar konnten die Krisen in Griechenland, Portugal, Irland, Zypern, Spanien gerade noch mit den in der letzten Finanzkrise neu geschaffenen Mitteln des EFSM, der EFSF und des ESM sowie mit der ultralockeren Geldpolitik der EZB bewältigt werden, doch ist klar, dass diese Instrumente bei einer weiteren Zuspitzung der ökonomischen Krise in einem Land mit größerem Gewicht wie Italien nicht ausreichen werden, um das drohende Auseinanderbrechen der Europäischen Währungsunion zu verhindern (vgl. Syrovatka, Schneider, Sablowski 2018).

Der Brexit hat gezeigt, dass es durchaus eine Zukunft jenseits der EU gibt, zumindest für die größeren Staaten, die weniger abhängig und weniger erpressbar sind als etwa Griechenland. Während die Bevölkerung in Italien früher eher positiv gegenüber der EU eingestellt war, hat sich die Stimmung durch die Krisen der letzten Jahre und durch die aktuelle Krise zu Ungunsten der EU verschoben; die Kräfte, die für den Ausstieg aus der Europäischen Währungsunion sind, sind stärker geworden. Die Regierungen in Spanien und Italien haben in den letzten Wochen deutlich gemacht, dass sie mehr Solidarität von Deutschland und von der EU erwarten und nicht bereit sind, Kredite zu den restriktiven austeritätspolitischen Auflagen zu akzeptieren, wie sie gegenüber Griechenland und anderen EU-Staaten verhängt wurden. Die Notwendigkeit, auf die neue Krise nicht nur mit geldpolitischen, sondern auch mit fiskalpolitischen Mitteln auf EU-Ebene zu reagieren, ist der Bundesregierung wohl auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Politik der EZB vom 5. Mai 2020 verdeutlicht worden, das das „Public Sector Purchase Programme“ (PSPP), das Anleihekaufprogramm der EZB der Jahre 2015-2018 wegen mangelnder Begründung für verfassungswidrig erklärt hat. Der Eindämmung der zunehmend ungleichen Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten durch die Geldpolitik der EZB sind damit engere Grenzen gesetzt worden.

Am 12. Mai forderten die drei wichtigsten Wirtschaftsverbände Deutschlands, Frankreichs und Italiens (der Bundesverband der deutschen Industrie [BDI], MEDEF und Confindustria) in einer gemeinsamen Stellungnahme einen „umfassenden gesamteuropäischen Plan“, um die Krise zu überwinden. Die gegenwärtige Situation erfordere „ein in Friedenszeiten bisher unbekanntes Maß an öffentlicher Unterstützung“. Nach einer „ersten Runde eher unkoordinierter nationaler Reaktionen“ solle nun „ein sorgfältig koordiniertes europäisches Vorgehen“ verstärkt werden. Die drei Wirtschaftsverbände forderten die EU-Regierungen explizit auf, über die bereits zuvor beschlossenen Maßnahmen hinaus einen „mutigen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu verabschieden, einen europäischen Wiederaufbaufonds zu schaffen, der groß genug ist, um den Mitgliedstaaten ein ausgewogenes Verhältnis von Darlehen und Zuschüssen zu bieten, sowie weitere gesamteuropäische Maßnahmen festzulegen“. Es bedürfe eines „starken Elements echter finanzpolitischer Solidarität in Form gemeinsamer Ressourcen für die am stärksten betroffenen Länder“.

Es dauerte nur ein paar Tage, bis Merkel und Macron den Wirtschaftsverbänden mit dem Vorschlag eines durch gemeinsame Anleihen finanzierten Fonds in Höhe von 500 Milliarden Euro entgegenkamen. Am 26. Mai, einen Tag bevor die Europäische Kommission ihre jüngsten Vorschläge präsentierte, meldete sich der BDI in der Sache nochmals zu Wort: „Die deutsche Industrie fordert von der EU-Kommission einen ehrgeizigen Erholungsplan für die europäische Wirtschaft. Der von Deutschland und Frankreich vorgeschlagene Fonds im Umfang von 500 Milliarden Euro ist ein wichtiges Signal der Solidarität. Hinter diesen Vorschlag sollten die europäischen Institutionen nicht mehr zurückfallen. […] Langfristige Anleihen der EU und der Schuldendienst aus dem EU-Haushalt nach dem üblichen Verteilungsschlüssel sind der richtige Ansatz.“ (BDI, 26.5.2020) Zwei Tage später kommentierte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang die Vorschläge der Europäischen Kommission. Sie habe die Notwendigkeit entschlossenen Handelns erkannt. Nun müssten auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament an einem Strang ziehen. Das Volumen von 750 Milliarden Euro sei angemessen, die Mischung von Zuschüssen und Krediten richtig. Die Erhebung neuer Steuern, um die Anleihen zurückzuzahlen, lehnte Lang allerdings ab. (BDI, 28.5.2020)

Auch andere deutsche Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und der Mittelstandsverbund (ZGV) äußerten sich grundsätzlich zustimmend zu den von der Kommission vorgeschlagenen Konjunkturmaßnahmen. Allerdings forderte der DIHK, die Mittel „in solche Aktivitäten zu kanalisieren, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen und den begünstigten Ländern ein klares Bekenntnis zu solider Wirtschaftspolitik und einer ambitionierten Reformagenda abverlangen.“ (DIHK, 28.5.2020) Der ZDH betonte, die außerordentlichen Maßnahmen müssten unbedingt befristet bleiben; eine dauerhafte Vergemeinschaftung von Schulden in der EU könne nicht das Ziel sein. Der ZGV sieht in den Vorschlägen der Kommission zur Finanzierung der Konjunkturmaßnahmen, etwa in der vorgeschlagenen „Digitalsteuer“ für Unternehmen ab einem Umsatz von 750 Millionen Euro, auch die Chance, einheimische kleine und mittlere Unternehmen gegenüber den großen Internetgiganten besserzustellen. Auch das Ziel, Europa von außereuropäischen Zulieferungen in bestimmten Bereichen unabhängiger zu machen, könne den einheimischen kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. (ZGV, 27.5.2020)

Andere Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Verband „Die Familienunternehmer“ kritisierten die Vorschläge der Europäischen Kommission scharf. Aus der Sicht des BVMW ist „eine Vergemeinschaftung der Schulden durch die Hintertür absolut inakzeptabel, gerade in Zeiten der Krise“. (Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 29.5.2020) Nach Ansicht der „Familienunternehmer“ wird das 750-Milliarden-Paket Europa zurückwerfen. Es stelle einen Bruch mit grundlegenden Prinzipien der EU dar. Eine Auszahlung in Form von Zuschüssen werde die Wettbewerbsfähigkeit nicht erhöhen. Bestehende Fehlstrukturen würden dadurch nur zementiert. Richtig sei zwar die Verknüpfung der Konjunkturmaßnahmen mit dem EU-Haushalt, doch sollten zusätzliche Mittel nur in Form von langfristigen Krediten vergeben werden. Neue europäische Einnahmequellen auf der Basis von Steuern seien abzulehnen (Familienunternehmer, 28.5.2020).

In das gleiche Horn wie der BVMW und die Familienunternehmer blies der Wirtschaftsrat der CDU. Schon die Merkel-Macron-Initiative habe Licht und Schatten enthalten, aber die EU-Kommission setze zusätzlich falsche Signale und begebe sich in einen Überbietungswettbewerb, indem sie noch 250 Milliarden Euro zusätzlich draufsattle. Das Geld den Ländern in Form von Zuschüssen zu gewähren werde ihnen nicht helfen. Zudem würden unnötige Parallelstrukturen zu bestehenden Förderprogrammen geschaffen. Die angekündigten Maßnahmen für Wachstum und Innovation müssten viel konkreter ausfallen. Beihilfen müssten zeitlich befristet und an Reformbedingungen geknüpft sein.

Die hier zitierten Stellungnahmen zeigen, dass die von Merkel und Macron sowie von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im deutschen Machtblock weiterhin umstritten sind. Jedoch ist die dominante Fraktion heute im Unterschied zur ersten Eurokrise vor einigen Jahren offenbar zu weitergehenden Maßnahmen bereit.

Kein wirklicher Bruch mit der bisherigen Austeritätspolitik

Es darf allerdings auch nicht übersehen werden, dass es neben Neuerungen wie der Bereitschaft, gemeinschaftliche Anleihen zu akzeptieren oder die Gelder zum großen Teil in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auszuzahlen, bedeutende Kontinuitäten mit der bisherigen Austeritätspolitik der EU gibt.

Eine entscheidende Frage ist zunächst, in welcher Form die gemeinschaftlichen Anleihen zurückgezahlt werden sollen. Die vorherrschende Position innerhalb des deutschen Machtblocks ist offenbar, dass die Anleihen im mehrjährigen Finanzrahmen verbucht werden sollen, also auch über den EU-Haushalt zurückgezahlt werden müssen. Mit den Gemeinschaftsanleihen soll keine neue dauerhafte Finanzierungsstruktur geschaffen werden, diese sollen eine Ausnahme bleiben.

Dies ist ein grundlegender Unterschied zu Staatsschulden auf nationaler Ebene. Diese schwanken zwar in ihrer Höhe, mal werden sie erhöht und mal vermindert, aber sie werden niemals vollständig zurückgezahlt. In der Regel werden vielmehr alte Kredite durch neue Kredite abgelöst. Die staatlichen Steuereinnahmen werden vor allem genutzt, um die Zinsen für die Staatsanleihen an die Kreditgeber zu zahlen.

Wenn es auf der EU-Ebene tatsächlich, wie von der Kommission vorgeschlagen, bei einer einmaligen Anleiheemission in den Jahren 2020 bis 2024 bleiben sollte, wenn also die auslaufenden Anleihen nicht durch neue Anleihen ersetzt werden können, müssen jene tatsächlich zurückgezahlt werden. Dafür müsste die Europäische Kommission entweder andere Einnahmen erschließen oder die Ausgaben in zukünftigen Haushalten kürzen.

Nach den Plänen der Kommission sollen die Anleihen erst zwischen 2028 und 2058 zurückgezahlt werden, für die Jahre 2021 bis 2027 sind keine Rückzahlungen, sondern nur Zinszahlungen vorgesehen. Die Kommission rechnet mit einem niedrigen Zinssatz von gut 0,5 Prozent und schätzt die anfallenden Zinsen in dieser Periode auf 17,4 Milliarden Euro. Ab 2028 müssten dann über 30 Jahre jährlich etwa 30 Milliarden Euro an Zins- und Tilgungszahlungen aufgebracht werden. 30 Milliarden Euro sind zwar weniger als 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU von 2019, aber immerhin etwa 19 Prozent des EU-Haushalts von 2019. Die Europäische Kommission hat vor, für die Rückzahlung der Anleihen neue eigene Einnahmequellen zu erschließen bzw. ihre Eigenmittel zu erhöhen. Sie schlägt dazu folgende Maßnahmen vor:

  • eine Ausweitung der auf dem Emissionshandelssystem basierenden Eigenmittel auf den See- und Luftverkehr (jährliche Mehreinnahmen von 10 Mrd. Euro);
  • eine nicht näher spezifizierte Besteuerung der Aktivitäten von Großunternehmen (jährliche Mehreinnahmen von 10 Mrd. Euro);
  • ein CO2-Grenzausgleichssystem (geschätzte jährliche Mehreinnahmen zwischen 5 und 14 Mrd. Euro);
  • eine Digitalsteuer für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro (geschätzte jährliche Mehreinnahmen von bis zu 1,3 Mrd. Euro).

Mit diesen neuen Eigenmitteln könnte laut Kommission die Rückzahlung der 750 Milliarden Euro samt Zinsen über einen Zeitraum von 30 Jahren finanziert werden. Wenn die Mitgliedstaaten der Kommission diese neuen Einnahmen nicht bewilligen, dann werden entsprechende Ausgabenkürzungen in den zukünftigen EU-Haushalten fällig. Hier liegt ein zentraler Interessenkonflikt. Die deutsche Regierung wollte bisher einen Machtzuwachs der Europäischen Kommission verhindern. Deswegen und wegen der Schwierigkeiten, einen Konsens mit allen Mitgliedstaaten der EU zu erreichen, waren während der letzten Finanzkrise die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) als neue Institutionen außerhalb des EU-Rechts geschaffen worden. Dass die Bundesregierung jetzt überhaupt akzeptiert, dass die Kommission Anleihen im Volumen von 500 Milliarden Euro aufnimmt, ist insofern eine bedeutende Positionsverschiebung. Aber ob sie auch akzeptiert, dass die Kommission ihre Eigenmittel durch eigene Einnahmequellen entsprechend erweitern kann, ist noch längst nicht ausgemacht.

Wie wir oben ausgeführt haben, bestehen einige der deutschen Wirtschaftsverbände, einschließlich des BDI, darauf, dass die Anleihen nicht über die Erhebung zusätzlicher Steuern, sondern über zukünftige Ausgabenkürzungen zurückgezahlt werden. Doch einige osteuropäische Staaten sind wiederum gegen eine Regelung, die letztlich auf eine Kürzung der für sie wichtigen Fonds für strukturschwache Regionen und Agrarsubventionen hinausläuft.

Eine neue Runde der Austeritätspolitik könnte aber nicht nur wegen der Rückzahlung der Anleihen auf EU-Ebene bevorstehen. Der Plan der Europäischen Kommission sieht auch vor, dass die Zahlungen im Rahmen der neuen Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang mit den Zielen des Europäischen Semesters erfolgen. Das heißt, sie werden möglicherweise an die Bedingung der Erfüllung der länderspezifischen Empfehlungen gebunden, die die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Jahr für Jahr erteilt. Diese Empfehlungen zielen in der Regel auf „Strukturreformen“ zur Erhöhung der „Wettbewerbsfähigkeit“, sprich auf eine höhere Profitabilität des Kapitals – mittels Privatisierungen, Sozialabbau, Deregulierung der Arbeitsverhältnisse etc. Die Europäische Kommission hat schon mehrfach nach Hebeln gesucht, um die Verbindlichkeit der Umsetzung ihrer länderspezifischen Empfehlungen zu erhöhen – und könnte jetzt gegenüber Ländern wie Italien tatsächlich über diesen Hebel verfügen (vgl. zum Hintergrund Schneider/Syrovatka 2020a und Schneider/Syrovatka 2020b).

Ein Blankoscheck für die Europäische Kommission?

Was wird nun der Inhalt des möglichen EU-Konjunkturprogramms sein? Wofür sollen die Gelder vergeben werden? Obwohl die Kommission bereits umfangreiche Texte zu ihren am 27. Mai vorgelegten Vorschlägen produziert hat, bleiben die Ausführungen zum Inhalt der Kommissionsprogramme einigermaßen vage. Wie gesagt, sollen Programme aufgestockt werden, die die Kommission bereits zuvor in ihrem Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 vorgesehen hatte. Der größte Posten entfällt jedoch mit 560 Milliarden Euro auf die neue Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität, deren Ziele nicht näher bestimmt sind. Die Kommission möchte also einen Blankoscheck, den sie beliebig verwenden kann.

Es ist bemerkenswert, wie stark die Kommission mit der Rede vom „Grünen Deal“ und vom „gerechten Übergang“ inzwischen die Rhetorik von progressiven sozialen Bewegungen übernommen hat. Es wird jedoch im Einzelnen zu prüfen sein, inwieweit es sich dabei nur um „Greenwashing“ oder um die Finanzierung sinnvoller ökologischer Projekte handelt. Jedenfalls ist unverkennbar, dass der „grüne Kapitalismus“ mehr und mehr zur Wachstumsstrategie sowohl Deutschlands als auch der EU wird. Dies bedeutet auch, dass die Linke ihre Begriffe präzisieren und ihre Rhetorik überdenken muss. Die Linke sollte hinsichtlich der notwendigen sozialökologischen Transformation nicht von einem „Green New Deal“ sprechen, wenn dieser Begriff gleichzeitig von liberal-konservativen Kräften verwendet wird. Abgesehen davon funktioniert dieser Ausdruck im deutschsprachigen Raum auch nicht in der gleichen Weise wie im US-amerikanischen Diskurs.

Die strukturellen Konflikte bleiben

Inwieweit die Pläne der Kommission umgesetzt werden können, hängt nun vor allem vom Rat der EU und von den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten ab. Bei den Verhandlungen darüber werden die komplizierten Konfliktachsen innerhalb der EU wieder zum Tragen kommen, vor allem:

  1. der Konflikt zwischen der Kommission, die auf einen Machtzuwachs abzielt, und den Regierungen der Mitgliedstaaten, die dies verhindern wollen.
  2. der Konflikt zwischen a) den Regierungen, die keine Kredite, sondern Zuschüsse, und zwar ohne austeritätspolitische Auflagen wollen (Italien, Spanien u.a.), b) den „sparsamen Vier“ (den Regierungen der Nettozahler Österreich, Niederlande, Dänemark und Schweden) und c) den Regierungen, die befürchten, dass das Programm „Next Generation EU“ letztlich auf die Kürzung der Agrarsubventionen und der strukturpolitischen Regionalförderung hinauslaufen wird (Polen u.a.). Dieser Konflikt muss vor allem von Deutschland und Frankreich moderiert werden, obwohl sie sich diesbezüglich nicht einig sind. Frankreich steht eher auf der Seite der Südeuropäer und Deutschland eher auf der Seite der Nettozahler.
  3. die Konflikte innerhalb der nationalen Machtblöcke, denn alle Konflikte, die zwischen den Mitgliedstaaten existieren, existieren auch innerhalb von ihnen. In Deutschland müsste die Bundesregierung zum Beispiel den Widerstand innerhalb der CDU gegen gemeinschaftliche europäische Anleihen und gegen die Zahlung von Zuschüssen überwinden.

Man darf gespannt sein, ob es der EU-Kommission gelingen wird, die Zustimmung des Rates für ihr Paket zu erhalten, bzw. welcher Preis dafür gezahlt werden muss. Es ist unwahrscheinlich, dass die Vorschläge der Kommission einfach so ohne Änderungen umgesetzt werden. Die genannten Konflikte sind keineswegs zufälligen (partei-)politischen Konstellationen geschuldet, sondern struktureller Natur und resultieren letztlich aus der sozial und räumlich ungleichen kapitalistischen Entwicklung innerhalb der EU. Diese ungleiche Entwicklung wird sich sogar in dem Maße noch weiter verschärfen, in dem Kapital auf der Suche nach höheren Profiten in außereuropäische Regionen verlagert wird.

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Aufstieg Chinas und anderer neu sich industrialisierender Länder und der Verschärfung der inneren Widersprüche in der EU. Einen Tag, nachdem die Europäische Kommission ihr Programm „Next Generation EU“ vorgestellt hatte, kündigte beispielsweise der japanische Autohersteller Nissan an, sein Werk in Barcelona zu schließen. Als Kernmärkte gelten fortan Japan, China, Nordamerika, aber nicht länger die EU. Angesichts solcher Entscheidungen relativiert sich die Bedeutung der geplanten Konjunkturprogramme. Überhaupt täuschen die großen Zahlen der Programme darüber hinweg, dass der Netto-Umverteilungseffekt zugunsten der am stärksten von der Krise betroffenen Länder – selbst, wenn die Gelder überwiegend in Form von Zuschüssen fließen – gar nicht so groß ist. Der Ökonom Jan Priewe hat die Kosten für ein wirksames Wiederaufbauprogramm auf 1.500 Milliarden Euro veranschlagt – das wäre das Dreifache des deutsch-französischen Vorschlags und das Doppelte des Vorschlags der EU-Kommission. Auch die Europäische Kommission geht davon aus, dass in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Ausgaben in Höhe von mindestens 1.500 Milliarden Euro erforderlich sein werden, um eine „nachhaltige Erholung“ zu ermöglichen (Europäische Kommission 2020, 5). Sie nimmt aber an, dass sie mit ihrem Konjunkturpaket entsprechende private Investitionen auslösen kann.

Beurteilung der Vorschläge aus emanzipatorischer Sicht

Wie sind die jüngsten Vorschläge der deutschen und französischen Regierung und der Europäischen Kommission aus emanzipatorischer Sicht zu beurteilen? Dies hängt zum einen davon ab, ob man der Ansicht ist, der Kapitalismus müsse zunächst einmal stabilisiert werden, um die kurzfristigen Interessen der Lohnabhängigen und der kleinen Selbständigen an der Sicherung ihrer Einkommen zu wahren, oder ob es eher darum geht, in dieser Krise auf den notwendigen Bruch mit dem Kapitalismus und eine sozialistische, ökologische und feministische Transformation zu orientieren. Wer zu der erstgenannten Position neigt, wird Konjunkturprogramme wie die jetzt vorgeschlagenen grundsätzlich begrüßen, auch wenn sie Subventionen für die Unternehmen beinhalten, und allenfalls über die inhaltliche Ausrichtung dieser Maßnahmen streiten. Wer zu der letztgenannten Position neigt, wird nur Maßnahmen zur unmittelbaren Einkommenssicherung der Lohnabhängigen und der kleinen Selbständigen und staatliche Investitionen in die soziale Infrastruktur und für eine sozialökologische Transformation unter Heranziehung der Einkommen und Vermögen der Kapitaleigner akzeptieren, aber alle Subventionen für Unternehmen ablehnen.

Wer die Maßnahmen der EU aus einer klassenpolitischen Perspektive betrachtet, wird die Kommissionsvorschläge differenziert beurteilen und beispielsweise begrüßen, dass sich die Kommission hier auch für die Bekämpfung des Steuerbetrugs, für „Mindestlöhne in angemessener Höhe“ und für den Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern durch „verbindliche Lohntransparenzmaßnahmen“ ausgesprochen hat (Europäische Kommission 2020, 14). Unklar bleibt freilich, wie eine europäische Mindestlohnregulierung aus der Perspektive der Kommission aussehen könnte. Sie strebt weder einen einheitlichen europäischen Mindestlohn noch eine Harmonisierung der nationalen Systeme zur Festsetzung der Mindestlöhne an (dies., 3.6.2020).

Zum anderen hängt die Beurteilung der jüngsten Vorschläge davon ab, welche Zielvorstellung man mit der europäischen Integration verbindet, in welche Richtung man also ihre gegenwärtigen Widersprüche auflösen möchte und wie man sich den Pfad dorthin vorstellt. Für alle, die eine politische Union, eine generelle Vertiefung der europäischen Integration anstreben, dürfte die Einführung umfangreicher gemeinschaftlicher Anleihen und die Ausweitung von Transferzahlungen zwecks Verminderung der sozialökonomischen Diskrepanzen in der EU, auch wenn sie vorerst nur einmalig und temporär erfolgt, ein großer Schritt nach vorne sein. Damit wird eventuell die Tür für weitergehende strukturelle Veränderungen geöffnet. Es besteht schließlich innerhalb des progressiven Lagers weitgehend Übereinstimmung, dass eine Währungsunion ohne gemeinsame Fiskalpolitik auf Dauer unhaltbar ist. Wer dagegen eher auf die Verteidigung demokratischer und sozialer Errungenschaften auf nationalstaatlicher Ebene gegen eine demokratisch nur schwach legitimierte Europäische Kommission setzt, wird jeglichen Machtzuwachs der Kommission ablehnen.

Ungeachtet der grundsätzlich unterschiedlichen europapolitischen Vorstellungen innerhalb der Linken sollte heute eigentlich Konsens sein, dass der Inhalt öffentlicher Haushalte, erst recht, wenn es um Hunderte von Milliarden Euro geht, aus demokratischen, sozialen und ökologischen Gründen genau spezifiziert werden muss. Ein Blankoscheck für die Kommission, wie ihn der „Europäische Aufbauplan“ in weiten Teilen darstellt, ist einfach inakzeptabel.

Literatur

Europäische Kommission 2020: Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen. COM (2020) 456 final, ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-europe-moment-repair-prepare-next-generation_de.pdf.pdf

Schneider, Etienne/Syrovatka, Felix 2020a: Corona und die nächste Eurokrise, in: PROKLA, 50. Jg., Nr. 2, Heft 199, 335–344, doi.org/10.32387/prokla.v50i199.1873

Dies. 2020b: Eurodämmerung in der Coronakrise, in: LuXemburg, April 2020, legacy.zeitschrift-luxemburg.de/eurodaemmerung-in-der-corona-krise/

Syrovatka, Felix/Schneider, Etienne/Sablowski 2018: Zwischen stiller Revolution und Zerfall. Der Kapitalismus in der Europäischen Union nach zehn Jahren Krise. Rosa-Luxemburg-Stiftung, Reihe Analysen, Berlin, www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Analysen/Analysen49_Revolution.pdf.