| Nach dem Urteil: Bundesweiter Mietendeckel jetzt!
Von Andrej Holm
Was hat heute genau das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Mit der heutigen Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes haben die Richter*innen in Karlsruhe eine landesrechtliche Mietpreisbegrenzung in Berlin für unzulässig erklärt. Sie verneinen insbesondere die landesrechtliche Zuständigkeit für die Regulierung der Mieten und erteilen damit dem Versuch eines zumindest zeitweiligen Stopps von Mieterhöhungen in Berlin eine Abfuhr.
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