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ABC der Transformation: Vergesellschaftung

Von Frank Deppe

Vergesellschaftung bedeutet Überführung von individuellem Privateigentum an Produktionsmitteln in das Eigentum von Gesellschafter*innen oder in das Eigentum der Gesellschaft, in der sich Menschen genossenschaftlich assoziieren oder in deren Namen der demokratische Staat handelt. Erst mit der Entwicklung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft seit dem 18. Jahrhundert wird die Vergesellschaftung reale Möglichkeit und damit Gegenstand politischer und sozialer Auseinandersetzungen.

Ausgangspunkt ist die Tatsache der Gesellschaftlichkeit der Arbeit, die mit der Entwicklung der Produktivkräfte und der Arbeitsteilung kontinuierlich zunimmt. Das kapitalistische Wirtschaftssystem beruht auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln. Der individuelle Kapitalist eignet sich kraft seines Eigentums, zu dem auch die mit Lohn entgoltene Arbeitskraft gehört, das Mehrprodukt der gesellschaftlichen Arbeit in seinem Unternehmen in der Form des Profits an. Seit dem späten 19. Jahrhundert setzt sich mit der Bildung der modernen Aktiengesellschaften ein Prozess der Vergesellschaftung des Privateigentums durch. Je komplexer die Funktionsbedingungen der kapitalistischen Ökonomie werden, umso mehr müssen allgemeine Bedingungen der Produktion (Bildung, Infrastruktur etc.) durch den Staat gewährleistet werden. Post, Fernmeldewesen und Eisenbahnen wurden in vielen Staaten – auch im Interesse des Militärs – als Staatsunternehmen betrieben; mit dem Wachstum der Großstädte entstand außerdem kommunales Eigentum (Energieversorgung, Transport, Bildungs- und Gesundheitswesen etc.).

Die sozialistische und später die kommunistische Arbeiterbewegung forderte die Vergesellschaftung der Produktionsmittel, um den Widerspruch zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und der privaten Aneignung des Mehrprodukts aufzuheben, der das gesamte Wirtschaftssystem auf die Produktion von Profit festlegt sowie die subalterne gesellschaftliche Klassenlage des Proletariats festschreibt. Vergesellschaftung bedeutete daher nicht nur eine Änderung der Eigentumsform, sondern eine gesellschaftliche Aneignung verlangt darüber hinaus ein System der rationalen Planung der Wirtschaft und »unter Beteiligung aller Mitglieder der Gesellschaft« (Engels). Die Gründung von Genossenschaften (Produktions-, Konsumgenossenschaft, aber auch Kreditgenossenschaft) war früh Teil der Programme der Arbeiterbewegung. Am Ende des Ersten Weltkrieges forderten die sozialdemokratischen Parteien in Westeuropa umfassende Sozialisierungsmaßnahmen, vor allem der so genannten Schlüsselindustrien (Grundstoffindustrien). Gleichzeitig unterstützten sie – als Programm der Wirtschaftsdemokratie – die Ausweitung eines genossenschaftlich verfassten gemeinwirtschaftlichen Sektors.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bildete sich in Westeuropa – in unterschiedlichen Varianten und als Fundament des »fordistischen Klassenkompromisses« – ein System der »gemischten Wirtschaft« (»mixed economy«) heraus. Der privatwirtschaftliche Sektor existiert neben einem entwickelten Staatssektor, der weite Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Infrastruktur, der sozialstaatlichen Regulation und – in einzelnen Ländern – auch von Schlüsselsektoren der Wirtschaft (Bergbau, Stahlindustrie, Automobilproduktion usw.) umfasste. Nach den Erfahrungen des »Zeitalters der Katastrophen« (Hobsbawm), mit Kriegen, Weltwirtschaftkrise und Faschismus, sollte dieser entwickelte Staatssektor, dessen Kriterium »non-profit production« ist, einerseits soziale Sicherungen gewährleisten, aber auch ein krisenfreies Wirtschaftswachstum sichern.

Die neoliberale Politik der Privatisierung und Deregulierung hat in den vergangenen Jahrzehnten diese Tendenz zur Vergesellschaftung massiv zurückgefahren: Nach der Privatisierung großer Staatsunternehmen im Bereich Telekommunikation, Transport, Energie wurden weite Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert und der Kapitalverwertung geöffnet. Damit verschlechtern sich fast durchgängig die Arbeitsbedingungen der in diesen Sektoren tätigen Lohnabhängigen sowie die Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Außerdem wird die demokratische Kontrolle über diese Unternehmungen beseitigt.

Für die Linke in den Kapitalmetropolen stellt sich zunächst die Aufgabe, den Widerstand gegen die Politik der Privatisierung zu organisieren und zu unterstützen. Eine solidarische Gesellschaft zeichnet sich nicht durch Staatszentralismus aus, sondern durch einen breiten »Non-Profit-Sektor« im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie durch verschiedene Formen des Eigentums und deren demokratische Kontrolle.

Nach Jahrzehnten der Privatisierung sind in vielen Ländern neue Bewegungen für den Erhalt und Ausbau einer öffentlichen Daseinsvorsorge entstanden, etwa im Gesundheitsbereich oder im Wohnungssektor. Der Begriff der Vergesellschaftung spielt in diesen Kämpfen eine strategisch wichtige Rolle, da er die Forderung nach einer Rekommunalisierung bspw. von Wohnraum in den Kontext eines umfassenden linken Transformationsprojekts stellt – zuletzt hat hier die von Berlin ausgehende Kampagne zur Enteignung großer Immobilienkonzerne viel Aufmerksamkeit erzielt und mobilisierende Kraft entwickelt.

Vergesellschaftung zielt entsprechend nicht nur auf öffentliches Eigentum und einen allgemeinen Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen (etwa durch öffentliche Krankenhäuser oder Wohnungsbaugesellschaften, die sich an Bedarfsplanung und nicht an Profitmaximierung orientieren), sondern geht in diesen Bewegungen auch mit einer demokratischen Beteiligung an der Planung und Ausgestaltung derselben einher. Das Konzept verknüpft also die Eigentums- mit der Demokratiefrage.

 

Dieser Artikel erschien zuerst im ABC der Alternativen [1]. Wir veröffentlichen ihn in einer leicht überarbeiteten und aktualisierten Fassung.